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Wohnungslosenunterbringung

Beschreibung
Die Stadt Brake (Unterweser) verfügt über Unterkünfte für eine vorübergehende Obdachlosenunterbringung. Sie dienen ausschließlich der befristeten, notdürftigen und räumlichen Unterbringung von Wohnungslosen. Obdachlos kann jemand in Folge höherer Gewalt (z.B. Feuer) oder auf Grund einer gerichtlich angeordneten Maßnahme (z.B. Zwangsräumung) werden. Kein Grund für die Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft ist eine sog. freiwillige Obdachlosigkeit oder wenn jemand ohne zwingenden Grund seine Wohnung verlässt.

Als Wohnungslose gelten Obdachlose und auch Flüchtlinge, soweit diese ihren Wohnsitz nicht in einem Flüchtlingsheim zu nehmen haben. Die zur Verfügung gestellten Unterkünfte dienen nicht als dauerhafte Wohnnutzung. Sie dienen lediglich dazu, Personen, die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine Unterkunft zu beschaffen, vorübergehend unterzubringen.


Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 32


Kontakt

Soziales

Frau Nienstedt

E-Mail:

Telefon: 04401 102 253

Fax: 04401 102 216

Zimmer: 0.17 – Erdgeschoss