Beschreibung
Wird Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren, erhält das Standesamt des Geburtsortes (z. B. Oldenburg, Varel, etc.) eine Geburtsanzeige vom Krankenhaus, die angibt, wann und wo das Kind geboren worden ist und wer seine Eltern sind.
Um die Geburt zu beurkunden, werden allerdings weitere Unterlagen benötigt. Welche hängt davon ab, ob
- Sie miteinander verheiratet sind,
- ein Elternteil eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit hat, zur Gruppe der Spätaussiedler gehört, oder
- Ihr Kind Zuhause geboren wurde.
Mit den hier beschriebenen Unterlagen und Erklärungen können die Urkunden für Ihr Kind ausgestellt werden.
Name des Kindes:
- Das Kind verheirateter Eltern erhält kraft Gesetzes den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen. Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, so bestimmen die Eltern bei der Geburt des ersten Kindes einen ihrer Familiennamen zum Geburtsnamen des Kindes. Dieser Familienname gilt auch für weitere Kinder.
- Das Kind einer ledigen oder geschiedenen Mutter erhält den Familiennamen, den die Mutter bei der Geburt des Kindes führt.
- Ist die Vaterschaft anerkannt, so kann das Kind den Namen des Vaters erhalten (mit vorheriger Sorgerechtserklärung oder Namenserteilung).
- Die Eltern erteilen ihrem Kind einen oder mehrere Vornamen.
Wenn Ihr Kind im Ausland geboren wird und ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, besteht die Möglichkeit, die Geburt nachbeurkunden zu lassen in eine deutsche Geburtsurkunde. Eine Namenserklärung nach deutschem Recht ist in diesem Zusammenhang ebenfalls möglich.
Nähere Auskünfte erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch im Standesamt und bei einem Wohnsitz im Ausland wenden Sie sich an die für Sie zuständige deutsche Botschaft.
Gebühr
Grundsätzlich 15,00 Euro
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32
Kontakt
Standesamt
Frau Schumacher
E-Mail:
Telefon: 04401 102 234
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.02 – Erdgeschoss
Frau Paack
E-Mail:
Telefon: 04401 102 237
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.02 – Erdgeschoss