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Stadtentwicklung & Stadt(teil-)sanierung

Luftbild der Stadt Brake (Unterweser)

Der Begriff Stadtentwicklung beschreibt die langfristige Steuerung der räumlichen und strukturellen Entwicklung einer Stadt oder eines städtischen Gebietes. Zentrale Aufgabe der Stadtentwicklung ist, die verschiedenen sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und ökologischen Anforderungen an den Lebens- und Wirtschaftsstandort Stadt zu koordinieren und gemeinsame Entwicklungsziele zu formulieren. Diese Aufgabe kann nur interdisziplinär gelöst werden, sodass an der Stadtentwicklung verschiedenste Akteure – sowohl aus dem Öffentlichen – als auch aus dem Privaten Sektor beteiligt werden. Nicht zuletzt müssen auch die Bürger aktiv in die Prozesse eingebunden werden, um einen für sie lebenswerten Wohn- und Arbeitsort zu schaffen.

Häufig kommen in der Stadtentwicklung informelle Planungsinstrumente, wie Rahmenplänen, Masterplänen oder Entwicklungskonzepte, zum Einsatz, um Ziele und Maßnahmen für ein Gebiet zu formulieren. Die Konkretisierung der Planungen erfolgt durch die Bauleitplanung.

 

Organisationseinheit

Fachbereich 60

 

Kontakt

Herr Hinrichs

Fachbereich: FBL 60

Sachgebiet: Leiter FB 60

04401 102 263


 

Frau Steinmetz

Fachbereich: FB 60

Sachgebiet: Stadtplanung

04401 102 277