Gewerbesteuer

Gemäß § 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der zurzeit aktuellen Fassung ist die Stadt Brake (Unterweser) als Gemeinde dazu verpflichtet, eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben.

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er in der Bundesrepublik Deutschland betrieben wird. Unter dem Begriff “Gewerbebetrieb” ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.

Als Gewerbebetrieb gilt stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften (insbesondere EG, AG, KGaA, GmbH, eG).

 

Gewerbesteuergesetz:

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Fachbereich 20

Herr Ahmed Hashmi

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