Grundsteuer

Grundsteuergesetz:

Grundsteuerreform in Niedersachsen

Am 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht das aktuell gültige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde vom Bundesverfassungsgericht zur Beseitigung dieses verfassungswidrigen Zustands eine Frist bis Ende 2019 eingeräumt. Im November 2019 hat der Gesetzgeber auf Bundesebene daraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Gleichzeitig wurde mit der sogenannten Öffnungsklausel den Bundesländern das Recht eingeräumt, eine eigene gesetzliche Regelgung für die Bewertung von Grundbesitz aufzustellen.

Von dieser Öffnungsklausel hat die Regierungskoalition in Niedersachsen Gebrauch gemacht und sich hinsichtlich der Bewertung des Grundvermögens für das Flächen-Lage-Modell entschieden. Grundlage sind die Flächen des Grund und Bodens und des Gebäudes multipliziert mit einer Äquivalenzzahl (bestimmter Zahlenwert je qm Boden und Gebäudefläche) und einem sogenannten Lage-Faktor (Zu- oder Abschlag für die Lage des Grundstücks) für das jeweilige Grundstück. Das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) wurde am 07.07.2021 im Niedersächsischen Landtag verabschiedet.

Für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen gelten hingegen die auf Bundesebene beschlossenen Vorschriften gemäß § 232 ff. des Bewertungsgesetzes.

Für beide Vorschriften gilt gleichermaßen:

Hauptfeststellungsstichtag ist der 01.01.2022

Bis zum Stichtag 01.01.2024 werden weiterhin nach bisherigem Recht Einheitswerte für den Grundbesitz festgestellt, die sich auf die Festsetzung der Grundsteuer auswirken.

2023 – 2024 Anpassung der Hebesätze: Sobald die neuen Grundsteuerwerte feststehen, erfolgt voraussichtlich eine Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden für die Jahre ab 2025, um die von der Politik gewünschte Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform herbeizuführen.

Ab 2025 wirken sich die neuen Werte für den Grundbesitz auf die Grundsteuer aus.

Ausgewählte Themen zur Grundsteuerreform in Niedersachsen:

Pressemitteilung des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 03.02.2022 zur Grundsteuerreform in Niedersachsen:

Weitere aktuelle Informationen auf den Seiten des Landesamtes für Steuern Niedersachsen:

Interessanter Link zur Grundsteuerreform in Deutschland mit einem Vergleich der Länderregelungen und Berechnungsbeispielen:

Weitere Informationen

Landesamt für Steuern Niedersachsen: Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts und Feststellung der Äquivalenzbeträge (Grundvermögen) für den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022; Öffentliche Bekanntmachung

Finanzamt Hotline

Für Fragen hat die Grundbesitzstelle des Finanzamtes Nordenham eine Hotline eingerichtet, die montags – Donnerstags von 8 – 15 Uhr und Freitags von 8 – 12 Uhr unter der Rufnummer 04731/870-444 zu erreichen ist. Darüber hinaus besteht im Finanzamt Nordenham an jedem Donnerstag die Möglichkeit, sich in einem persönlichen Gespräch zu informieren und in Ausnahmefällen die Grundsteuererklärung einzureichen. Die Ansprechpartner sind im Zeitraum von 8 – 18 Uhr in Zimmer 29 anzutreffen.