Die Öffnungszeiten 

finden Sie hier

Bürgersprechstunde des Bürgermeisters
Do.: 15:30 bis 17:30 Uhr

Startseite » Politik & Verwaltung » Rathaus » Gleichstellung

Gleichstellung

Warum gibt es eine Gleichstellungsbeauftragte (GLB)?

Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der GLB ergeben sich aus dem Grundgesetz (GG), dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

 

Die Stadt Brake (Unterweser) hat eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte.

Der Verfassungsauftrag lautet:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

 

Dieser Verfassungsauftrag (Art. 3 Abs. 2 GG) geht an alle Städte und Kommunen und soll durch die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten vorangetrieben werden.

Für wen arbeitet eine GLB?

Die GLB ist für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brake (Unterweser) und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Brake (Unterweser) tätig. .

Beispiele für Aufgaben und Tätigkeiten in der Kommune:

  • Vernetzung, Kooperation und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit
  • Durchführung von Informations- und Kulturveranstaltungen zu frauenpolitischen Themen
  • Initiierung und Begleitung von Projekten
  • Erstberatung von Frauen; z. B. bei Trennung, Scheidung, häuslicher Gewalt
  • Erstberatung auch von Männern zu gleichstellungsrelevanten Fragen

Beispiele für Aufgaben und Tätigkeiten in der Verwaltung:

  • Beratung der Verwaltungsleitung in gleichstellungspolitischen Fragen
  • Mitwirkung in Personalangelegenheiten
  • Mitwirkung an der Erstellung und Fortschreibung des Frauenförderplans
  • Beratung von Beschäftigten, z. B. beim Aufstieg und der Karriereplanung, Elternzeit, bei sexueller Belästigung oder Mobbing

Ist denn Frauenförderung heute noch notwendig?

Studien belegen, dass Frauen auch heute noch in vielen Lebensbereichen den Männern nicht gleichgestellt sind.

 

Das klassische Beispiel ist das unterschiedliche Gehalt von Frauen und Männern für die gleiche Arbeit (Frauen bekommen im Schnitt 21% weniger für die gleiche Arbeit).
Frauen haben auch aufgrund ihrer Lebensbiografie finanziell gesehen meist einen schlechteren Stand als die Männer. Viele Frauen bekommen im Alter Sozialgeld, da ihre eigene Rente den Bedarf nicht deckt.

 

Werden Frauen Mütter, ist das oft erst mal das Ende der beruflichen Karriere. Die Väter nehmen seltener Elternzeit und arbeiten seltener in Teilzeit.

 

Bei einer Trennung oder Scheidung haben Frauen öfter als Männer finanziell das Nachsehen.

Oder nehmen wir die Gesundheit: Essstörungen treffen Frauen viel häufiger als Männer. Außerdem ist heute bekannt, dass es bei Frauen und Männern verschiedene Krankheitsanzeichen für die gleiche Krankheit gibt, z.B. für einen Herzinfarkt.

Der Verfassungsauftrag nach Art. 3 Abs. 2 GG geht uns alle an!

Haben Sie Ideen oder Vorschläge zu dieser Thematik?
Sprechen Sie mich bitte an! Gemeinsam können wir einiges bewegen!

Kontakt

Frau Büttner
Rathaus, 2. OG Zimmer 2.11
Telefon: 04401 102 257
E-Mail:
Sprechzeit donnerstags von 16:00 bis17:00 Uhr oder nach Vereinbarung!