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Ermittlung der Wohnfläche

Regelungen oder Erläuterungen zur Ermittlung der Wohnfläche sucht man auf den Seiten des Landes Niedersachsen leider vergeblich. Im NGrStG heißt es dazu nur: “Maßgebliche Gebäudefläche bei Wohnnutzung ist […] die Wohnfläche.” Die FAQs zur Grundsteuer des Landes Niedersachsen sind ebenfalls wenig erhellend, diese verweisen lediglich auf Bauunterlagen oder den Mietvertrag.

Wer also keine geeigneten Unterlagen zum Nachweis der Wohnfläche zur Verfügung hat, sollte sich an der Wohnflächenverordnung orientieren, die die Wohnflächen definiert und deren Berechnung regelt.