Startseite » Politik & Verwaltung » Rathaus » Finanzen » Grundsteuer » Wie geht es ab 2025 weiter?

Wie geht es ab 2025 weiter?

In seiner Sitzung am 05.12.2024 hat der Rat der Stadt Brake (Unterweser) die Hebesätze für die Grundsteuern A und B beschlossen.

Diese wurden im elektronischen Amtsblatt der Stadt Brake (Unterweser) – Ausgabe 08/2024 – öffentlich bekannt gemacht und traten zum 01.01.2025 in Kraft.

Im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung hat die Stadt Brake (Unterweser) dann auch die Hebesätze veröffentlicht, die sich bei einer aufkommensneutralen Veranlagung ergäben hätten.

Anhand der nachfolgenden Hinweise können Sie für sich prüfen, an wen Sie sich mit Fragen zu Ihrer Grundsteuer wenden sollten:

Das Modell aus Niedersachsen sieht keine turnusmäßige Hauptfeststellung vor. Die Äquivalenzbeträge werden erstmals auf den 01.01.2022 und danach nur dann neu festgestellt, wenn sich zum Beispiel an der Grundstücks- oder Gebäudefläche etwas ändert, zum Beispiel bei Teilung des Grundstücks oder durch einen Anbau oder eine Steuerbefreiung wegfällt.

Da Bodenrichtwerte und durchschnittliche Bodenrichtwerte alle 7 Jahre aktualisiert werden (§ 5 (4) Satz 4 NGrStG), kann der neue berechnete Lage-Faktor zu einer Änderung der Äquivalenzbeträge führen. Auch in diesem Fall müssten diese dann neu festgestellt werden.