Bodenrichtwerte und Durchschnittswerte muss der Grundstückseigentümer nicht selbst ermitteln. Die Finanzämter erhalten diese automatisch von der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Daraus ermitteln sie den Lage-Faktor und beziehen ihn in die Berechnung des Grundsteuermessbetrags ein.
Für die Grundstücksbesitzer lässt sich der Faktor mithilfe eines sogenannten Grundsteuer-Viewers nachvollziehen. Dieser wird kostenlos im Internet bereitgestellt. Dort wird auch für jede Gemeinde der durchschnittliche Bodenwert veröffentlicht.