Kindertagesstätten

Kindertagesstätte ist der Oberbegriff für alle Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden.

Dazu gehören die Kinderkrippen (0 – 2 Jahre), die Kindergärten (ab 3 – 6 Jahre)

und die Kinderhorte (6 – 14 Jahre).

Sie möchten Ihr Kind bei einer unserer städtischen Kindertagesstätten anmelden?
Dann füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und senden uns dies zu.

Kindertagesstätten in freier Trägerschaft:

Wenn Sie Ihr Kind bei einer Kindertagesstätte in freier Trägerschaft anmelden möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Kindertagesstätte.

Familien- und Kinderservicebüro (FUKS)

Stadtelternrat der Kindertagesstätten

Der Stadtelternrat der Kindertageseinrichtungen vertritt die Interessen der Eltern in allen Fragen aus dem Bereich der Kindertagestätten (Krippe, Kindergarten, Hort).
Das geschieht zum Beispiel durch die Mitarbeit in städtischen Gremien wie dem Ausschuss für Schulen, Jugend und Kindertagesstätten. Aber auch durch eigene Veranstaltungen und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit setzt sich der Stadtelternrat für die Belange der Eltern ein.
Ein weiteres Ziel neben der Interessenvertretung: Die Zusammenarbeit der einzelnen Einrichtungen soll verbessert werden.
Im Stadtelternrat sind alle zehn Kindertagesstätten vertreten – unabhängig davon, ob sie von der Stadt oder von freien Trägern betrieben werden.
Der Elternbeirat jeder Einrichtung entsendet zwei Vertreter. In der Regel sind das der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende des Elternbeirates und sein bzw. ihre Vertreter/in.
Der Stadtelternrat der Braker Kindertagesstätten wurde im Februar 2000 gegründet.