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Bürgersprechstunde des Bürgermeisters
Do.: 15:30 bis 17:30 Uhr

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Urkunden

Beschreibung
Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z. B. heiraten zu können, Kindergeld oder Elterngeld beantragen zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen u.v.m. Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.

Urkundenarten

  • Geburtsurkunden
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Für die Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Ihres Geburtsortes)
  • mehrsprachige internationale Urkunden
  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden

Wo gibt es die Urkunden?

Personenstandsregister
Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall (Ort des Ereignisses) beurkundet hat, die Eheurkunde z. B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat, die Geburtsurkunde im Standesamt des Geburtsortes usw.


Gebühren
Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden                  15,00 Euro
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister                                       15,00 Euro
jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde                                                7,50 Euro

 

Rechtsgrundlagen (allgemein)
§ 62 Personenstandsgesetz
Die Personenstandsregister erhalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches vorlegen.

Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32

Kontakt
Standesamt
Frau Schumacher
E-Mail:
Telefon: 04401 102 234
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.02 – Erdgeschoss

Standesamt
Frau Paack
E-Mail:
Telefon: 04401 102 237
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.02 – Erdgeschoss