Vorläufiger Reisepass
Beschreibung
Der Passbewerber hat grundsätzlich nicht das Wahlrecht, einen Pass oder einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Kann ein Pass voraussichtlich nicht bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist der Reisepass im Expressverfahren zu beantragen.
Kann auch ein Reisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer höchstens 72 Stunden) nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist ein vorläufiger Reisepass auszustellen.
Die Kurzfristigkeit der Reise ist durch Reise-/Buchungsunterlagen nachzuweisen.
Gültigkeits- und Bearbeitungsdauer
Ein vorläufiger Reisepass wird sofort ausgestellt und ist für 1 Jahr gültig.
Nicht alle Länder akzeptieren den vorläufigen Reisepass!
Informationen zu Ihrem jeweiligen Reiseziel und den zugelassenen Dokumenten erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland – Auswärtiges Amt
Gebühren
Während der Dienstzeit 26,00 Euro
Außerhalb der Dienstzeit 52,00 Euro
Benötigte Unterlagen (alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!)
- ein aktuelles, digitales, biometrietaugliches Passbild (nach der Fotomustertafel)
- Bitte beachten Sie: Das digitale Lichtbild kann ausschließlich entweder über unser Point ID (Fotosäule), die sich im Eingangsbereich des Rathauses befindet, oder bei zertifizierten Fotostudios und Fotografen gemacht werden. Eine Übersicht über geeignete Fotografen, die an dem neuen Verfahren teilnehmen ist über alfo-passbild.com zu finden.
- Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise Abstammungsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Brake (Unterweser) ausgestellt wurde
- aktuelles Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
Zusätzlich bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren
- Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigten (Link PDF)
- Personalausweise oder Reisepässe aller Sorgeberechtigten
- Sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, ist ein Nachweis über das Sorgerecht des Jugendamtes erforderlich (eine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB oder eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 4 Wochen).
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32
Kontakt
Bürgerservice
Frau Hagen
E-Mail:
Telefon: 04401 102 238
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.05 – Erdgeschoss
Frau Lüerssen
E-Mail:
Telefon: 04401 102 248
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.04 – Erdgeschoss
Herr Lübbert
E-Mail:
Telefon: 04401 102 233
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.03 – Erdgeschoss
