Beschreibung
Der Passbewerber hat grundsätzlich nicht das Wahlrecht, einen Pass oder einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Kann ein Pass voraussichtlich nicht bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist der Reisepass im Expressverfahren zu beantragen.
Kann auch ein Reisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer höchstens 72 Stunden) nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist ein vorläufiger Reisepass auszustellen. Die kurzfristige Reise sollte durch Buchungsunterlagen nachgewiesen werden.
In solchen dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Der vorläufige Reisepass wird in der Regel sofort ausgestellt und ist für 1 Jahr gültig.
Gebühren
Während der Dienstzeit 26,00 Euro
Außerhalb der Dienstzeit 52,00 Euro
Benötigte Unterlagen
- Ein Lichtbild
Die Anforderungen an die Qualität der für den Pass/vorläufiger Reisepass benötigten Lichtbilder haben sich entscheidend geändert. Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen der Bundesdruckerei zum Lichtbild. Die Fotografen sind ebenfalls informiert.
- Der Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis, auch wenn diese Dokumente abgelaufen sind
- Bei Erstausstellung des Ausweisdokumentes, oder wenn sie gestohlen sind bzw. verloren wurden, ist ein anders Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32
Kontakt
Bürgerservice
Frau Kruse
E-Mail:
Telefon: 04401 102 238
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.05 – Erdgeschoss
Frau Lüerssen
E-Mail:
Telefon: 04401 102 248
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.04 – Erdgeschoss
Frau Meyer
E-Mail:
Telefon: 04401 102 233
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.03 – Erdgeschoss