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Vorläufiger Reisepass

Beschreibung
Der Passbewerber hat grundsätzlich nicht das Wahlrecht, einen Pass oder einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Kann ein Pass voraussichtlich nicht bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist der Reisepass im Expressverfahren zu beantragen.


Kann auch ein Reisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer höchstens 72 Stunden) nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist ein vorläufiger Reisepass auszustellen. Die kurzfristige Reise sollte durch Buchungsunterlagen nachgewiesen werden.


In solchen dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Der vorläufige Reisepass wird in der Regel sofort ausgestellt und ist für 1 Jahr gültig.


Gebühren

Während der Dienstzeit                                 26,00 Euro

Außerhalb der Dienstzeit                               52,00 Euro


Benötigte Unterlagen

  • Ein Lichtbild

Die Anforderungen an die Qualität der für den Pass/vorläufiger Reisepass benötigten Lichtbilder haben sich entscheidend geändert. Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen der Bundesdruckerei zum Lichtbild. Die Fotografen sind ebenfalls informiert.

  • Der Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis, auch wenn diese Dokumente abgelaufen sind
  • Bei Erstausstellung des Ausweisdokumentes, oder wenn sie gestohlen sind bzw. verloren wurden, ist ein anders Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen
  • Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 32


Kontakt

Bürgerservice


Frau Kruse
E-Mail:
Telefon: 04401 102 238
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.05 – Erdgeschoss


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Fax: 04401 102 281

Zimmer: 0.04 – Erdgeschoss


Frau Meyer

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Telefon: 04401 102 233

Fax: 04401 102 281

Zimmer: 0.03 – Erdgeschoss