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Wohngeldreform 2023 “Wohngeld Plus”

Mehr Wohngeld für mehr Bürgerinnen und Bürger!

Die Erhöhung des Wohngeldes führt im Jahr 2023 für die bisherigen Wohngeldhaushalte zu einer deutlichen Erhöhung des Wohngeldes. Im Durchschnitt aller bisherigen Wohngeldhaushalte wird das Wohngeld sich zum bisherigen Wohngeldanspruch verdoppeln. Der Kreis der Berechtigten soll sich durch die Wohngeldreform deutlich erhöhen von bundesweit derzeit 600 000 Haushalten auf dann 2 Millionen Haushalte.

 

Die Wohngeld-Reform besteht aus drei Komponenten:

 

1. Allgemeine Leistungsverbesserung

Durch die Ausweitung der Anspruchsberechtigten und durch die Anpassung der Wohngeldformel haben mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld.

 

2. Dauerhafte Heizkostenkomponente

Das „Wohngeld Plus“ sorgt für mehr Sicherheit: Bürgerinnen und Bürger werden durch einen Zuschuss zur Warmmiete zukünftig bei den Heizkosten entlastet.

 

3. Klimakomponente

Das „Wohngeld Plus“ sorgt für mehr klimagerechten und bezahlbaren Wohnraum.

Quelle: BMWSB

 

 

Hier kommen Sie auf die Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und finden den vorläufigen Wohngeldrechner sowie einige Berechnungsbeispiele: 

Für die Leistung von Wohngeld ist es erforderlich, dass ein Antrag dafür bei Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde gestellt wird. Ohne Antrag ist die Leistung von Wohngeld nicht möglich.

 

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Miet- bzw. Lastenzuschuss
  • Mietbescheinigung bzw. Nachweis der Zins- und Tilgungsbelastungen
  • Einkommensnachweise für alle zum Haushalt zuzurechnenden Familienmitglieder
  • gegebenenfalls Nachweis über besondere Belastungen wie z. B. Unterhaltszahlungen, Schwerbehinderung, erhöhte Werbungskosten usw. 

Die Anträge auf Wohngeld können Sie zum Teil bereits online hier erhalten oder Sie fordern die Anträge telefonisch an bei der Wohngeldstelle (Tel. 102 270 oder 102 272) oder gerne auch per Mail an .

 

 

Formulare:

Bitte beachten Sie, aufgrund der Vielzahl von im Januar 2023 erwarteten Neuanträgen auf Wohngeld, kann die Bearbeitung ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher um Geduld. Wenn Sie ab Januar 2023 Wohngeld beantragen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Antrag im Januar 2023 eingeht. Erst ab dem Monat, in dem ihr Antrag vorliegt, kann Wohngeld gezahlt werden. Ggf. längere Bearbeitungszeiten gehen dann nicht zu ihren Lasten; für Zeiträume ab Antragseingang  kann (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) auch rückwirkend Wohngeld ausgezahlt werden.


Ihre Wohngeldstelle

Stadt Brake (Unterweser)


Tel.: 04401 / 102 270 oder 102 272

E-Mail: