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Führungszeugnis

Beschreibung
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind. Eine Sachbearbeiterin/ein Sachbearbeiter füllt den Antrag in Ihrem Beisein aus. Der Antrag ist persönlich zu stellen.

Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/-in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • für private Zwecke
  • zur Vorlage bei einer Behörde

Diese unterteilen sich in weitere Unterarten. Die genaue Unterart muss bei der Beantragung angegeben werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Meldebehörde.

Die genaue Postanschrift der Behörde und ihr Aktenzeichen / Verwendungszweck ist für die Antragstellung erforderlich.

Onlinebeantragung

Gebühren
Ein Führungszeugnis kostet 13,00 Euro.


Benötigte Unterlagen
Personalausweis


Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32


Kontakt
Bürgerservice


Frau Kruse
E-Mail:
Telefon: 04401 102 238
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.05 – Erdgeschoss


Frau Lüerssen
E-Mail:
Telefon: 04401 102 248
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.04 – Erdgeschoss


Frau Meyer
E-Mail:
Telefon: 04401 102 233
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.03 – Erdgeschoss