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SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

Lastschriftzahlungen und SEPA-Lastschrift

 

Einfach bargeldlos Rechnungen bezahlen

 

Es gibt Steuern, die regelmäßig anfallen – zum Beispiel Grund- und Gewerbesteuer. Mittels des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens zieht die Stadtkasse Brake (Unterweser) das Geld fristgerecht von Ihrem Konto ein – sofern Sie das gestatten. Als Bürger müssen Sie sich dann nicht mehr darum kümmern und zahlen immer pünktlich.

 

Vorteile des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens:

  • Sie zahlen Steuern/Gebühren bequem und einfach bargeldlos innerhalb Deutschlands und in 33 weiteren Ländern.
  • Ohne SEPA-Lastschriftmandat darf niemand abbuchen.
  • Die Stadtkasse zieht das Geld termingerecht ein: Sie zahlen immer pünktlich.
  • Sie haben feste Fälligkeiten bei Lastschriften.
  • Die Lastschriftzahlungen sind nachvollziehbar, da die Stadtkasse immer die Mandatsreferenz und die Gläubiger-Identifikationsnummer angeben muss.
  • Unberechtigte Lastschriftzahlungen können Sie innerhalb einer Frist von 8 Wochen ab Belastungsbuchung widersprechen.

Was ist eine SEPA-Basis-Lastschrift?

 

Die SEPA-Basis-Lastschrift ist ein EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren. Anders als bei einer Überweisung löst die Stadtkasse die Buchung aus – nicht Sie als Zahler. Hierfür müssen Sie die Stadtkasse ermächtigen, Lastschriften von Ihrem Konto abbuchen zu dürfen. Somit stellen Sie sicher, dass Sie Steuern/Gebühren pünktlich bezahlen ohne jedes Mal daran denken zu müssen. Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen (Grundsteuer, Gewerbesteuer) an.

 

SEPA-Lastschriftmandat

 

Damit die Stadtkasse die Rechnungsbeträge per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist Ihre Einwilligung notwendig. Dies geschieht in Form des SEPA-Lastschriftmandats. Damit erteilen Sie die Ermächtigung für den Einzug von fälligen Beträgen. Die Stadtkasse darf fällige Beträge dann von Ihrem Konto einziehen. Zudem weisen Sie Ihre Bank an, die Lastschrift einzulösen.

Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss muss folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
  • eine Gläubiger-Identifikationsnummer,
  • Name des Bürgers (Zahler),
  • Bezeichnung der Bank des Bürgers und
  • seine Kundenkennung (IBAN).

Recht auf Widerspruch

 

Ein SEPA-Lastschriftmandat gilt in der Regel, bis Sie es widerrufen. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist für die Stadtkasse kein Freifahrtschien, jederzeit beliebige Summen von Ihrem Konto abzubuchen.  Es werden nur fällige Beträge abgebucht. Als Zahler können Sie unberechtigten Lastschriftzahlungen innerhalb einer Frist von 8 Wochen ab Belastungsbuchung ohne Angabe von Gründen widersprechen.

 

Hinweis: Spätestens 13 Monate nach der Belastungsbuchung einer Zahlung auf dem Konto bestehen keine Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche mehr. Daher ist es sehr wichtig, die Kontoumsätze und Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren.

 

Alle Buchungen unter Kontrolle

 

Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sind die Buchungen für Sie transparent und nachvollziehbar. Jede Lastschrift enthält einen Fälligkeitstermin, den die Stadt rechtzeitig übermittelt. So wissen Sie, wann ein Rechnungsbetrag von Ihrem Konto abgebucht wird. Sie behalten damit den Überblick über Ihre Ausgaben und können rechtzeitig reagieren, um entsprechend Deckung auf Ihrem Konto vorzuhalten. Die Zahlungen erfolgen so rechtzeitig, ohne dass Sie selbst überweisen müssen. Alle Buchungen sind für Sie nachvollziehbar: Die Stadtkasse ist pro Abbuchung verpflichtet, die Mandatsreferenz und seine Gläubiger-Identifikationsnummer anzugeben. So lässt sich jede Lastschrift über die Umsatzanzeige im Online-Banking oder in den Kontoauszügen zuordnen und überprüfen.