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Hundesteuer

Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, die für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet erhoben wird. Ein Hund ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in einen Haushalt anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen.

Steuern:
Steuerpflichtig ist ein Hund ab Vollendung des dritten Lebensmonats.
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen; sie beträgt jährlich:

für den ersten Hund:             60,00 €

für den zweiten Hund:            90,00 €

für den dritten Hund:             120,00 €

Ausnahme: Hunde, die nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet gehalten werden und die nachweislich in einer anderen Stadt oder Gemeinde versteuert sind, bleiben in der Stadt Brake (Unterweser) steuerfrei.
Nähere Informationen (wie z. B. Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen, Meldepflichten) können der Hundesteuersatzung der Stadt Brake (Unterweser) entnommen werden.

Benötigte Unterlagen

  • Sachkundenachweis der theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung (Hundeführerschein)
  • Impfausweis mit Transponder-Nr.
  • Versicherungsschein mit Versicherungsschein-Nr.
  • Nachweis der Anmeldung im Hunderegister Niedersachsen:
    Hunderegister Niedersachsen (hunderegister-nds.de)

Wichtiger Hinweis:

Bitte melden Sie Ihren Hund online nur an, wenn Sie bereits in Brake (Unterweser) wohnen oder vorhaben, nach Brake zu ziehen. Bitte melden Sie Ihren Hund nicht online an, wenn Sie in einer anderen Gemeinde wohnen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre zuständige Gemeinde.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Hundesteuersatzung der Stadt Brake (Unterweser)

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 20

Kontakt

Steuerabteilung (Grund)

Herr Hashmi

E-Mail:

Telefon: 04401 102 227

Fax: 04401 102 216

Zimmer: 1.19 – Rathaus, 1. Obergeschoss