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Kinderreisepass

Beschreibung

Seit dem 01.01.2024 können Kinderreisepässe nicht mehr beantragt, verlängert oder aktualisiert werden. Die ausgestellten Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.


Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU geplant, benötigt jedes Kind – wie auch die Eltern – einen regulären Reisepass.


Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 32


Kontakt

Bürgerservice


Frau Kruse

E-Mail:

Telefon: 04401 102 238

Fax: 04401 102 281

Zimmer: 0.05 – Erdgeschoss


Frau Lüerssen

E-Mail:

Telefon: 04401 102 248

Fax: 04401 102 281

Zimmer: 0.04 – Erdgeschoss


Frau Meyer

E-Mail:

Telefon: 04401 102 233

Fax: 04401 102 281

Zimmer: 0.03 – Erdgeschoss