Beschreibung
Kinderreisepässe, die nach dem 25.10.2006 ausgestellt werden, berechtigen nicht mehr zur visafreien Einreise in die USA.
Seit dem 01.04.2004 können Sie für Ihr Kind einen Kinderreisepass beantragen, er ersetzt den bisherigen Kinderausweis. Dieser Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar.
Seit dem 01.01.2006 ist keine Verlängerung der alten Kinderausweise mehr möglich.
Seit dem 01.11.2005 ist jeder Kinderreisepass unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild auszustellen.
Den Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses müssen die Personensorgeberechtigten stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung des anderen Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestellungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt. Er kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Auch dieser Antrag ist von den Personensorgeberechtigten zu stellen.
Wichtig: Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Beantragung mit.
Gebühren
Ausstellung Kinderreisepass 13,00 Euro
Verlängerung oder Änderung des Passes 6,00 Euro
Benötigte Unterlagen
- Personalausweise
- Familienstammbuch oder Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- Lichtbild
- Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32
Kontakt
Bürgerservice
Frau Lüerssen
E-Mail:
Telefon: 04401 102 248
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.03 – Erdgeschoss
Frau Meyer
E-Mail:
Telefon: 04401 102 233
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.04 – Erdgeschoss
Herr Vigneswaran
E-Mail:
Telefon: 04401 102 238
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.05 – Erdgeschoss