Beschreibung
Seit dem 01.01.2024 können Kinderreisepässe nicht mehr beantragt, verlängert oder aktualisiert werden. Die ausgestellten Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU geplant, benötigt jedes Kind – wie auch die Eltern – einen regulären Reisepass.
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32
Kontakt
Bürgerservice
Frau Kruse
E-Mail:
Telefon: 04401 102 238
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.05 – Erdgeschoss
Frau Lüerssen
E-Mail:
Telefon: 04401 102 248
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.04 – Erdgeschoss
Frau Meyer
E-Mail:
Telefon: 04401 102 233
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.03 – Erdgeschoss