Die Öffnungszeiten 

finden Sie hier

Bürgersprechstunde des Bürgermeisters
Do.: 15:30 bis 17:30 Uhr

Startseite » Anliegen » Rundfunkbeitragsbefreiung

Rundfunkbeitragsbefreiung

Beschreibung
Annahme der Anträge auf Befreiung und Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht. Bei Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen braucht kein Rundfunkbeitrag entrichtet werden. 

 

Rechtsgrundlagen (allgemein)

Rechtsgrundlage für die Befreiung ist Art. 4 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991 (Rundfunkgebührenstaatsvertrag) in seiner zur Zeit geltenden Fassung.

 

 

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 32

 

 

Kontakt

Frau Omicevic-Huse

E-Mail:

Telefon: 04401 102 239

Fax: 04401 102 216

Zimmer: 0.06 – Erdgeschoss