Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplan der Stadt Brake

Die Stadt Brake (Unterweser) ist gem. der EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Der Lärmaktionsplan fußt auf einer vorliegenden Lärmkartierung des Landes Niedersachsen für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz pro Jahr (also ca. 8.200 Kfz in 24 Stunden). In Brake trifft dies ausschließlich auf die B211 und die B212 zu. 

Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre von der Stadtverwaltung fortgeschrieben. Vom 10.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 hat die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und Behörden für den Lärmaktionsplan (4. Runde) stattgefunden. Die letzte Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist am 20.03.2025 vom Rat der Stadt Brake (Unterweser) beschlossen worden. Er dient als Entscheidungsgrundlage für spätere städtebauliche Planungen – hat allerdings keine rechtliche Bindung.

LÄRMAKTIONSPLAN (4. RUNDE)