Zur Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen, die im allgemeinen Interesse liegen, können Städtebaufördermittel beantragt werden. So hat sich Stadt Brake (Unterweser) für den Bereich der Innenstadt einen Antrag auf Fördermittel aus dem Programm „Lebendige Zentren“ gestellt. Zentrales Ziel des von Bund und Land bezuschussten Programms ist es, die Stadt- und Ortsmitten zu bewahren und zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu entwickeln. Mit seinem integrierten Ansatz zielt das Programm auf die Bewältigung der Herausforderungen von Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortskernen, die durch Funktionsverluste, Gebäudeleerstände und abnehmende Nutzungsintensitäten bedroht sind ab. Die Finanzhilfen werden dabei für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stärkung, Revitalisierung und zum Erhalt von Stadt- und Ortskernen sowie historischen Altstädten eingesetzt. Mit der Förderung der Nutzungsvielfalt und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche werden die Zentren zu lebendigen und attraktiven Standorten aufgewertet.
Die Innenstadt Brakes leidet seit Jahren an einem Bedeutungsverlust. Durch den Strukturwandel im Einzelhandel hat sich die Situation in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert. Sichtbar wurde dieser Trading-Down-Effekt vor allem durch den Wegzug von ALDI aus der Fußgängerzone, wodurch der Anteil des Lebensmitteleinzelhandels und damit die Nahversorgungsfunktion des Standorts Innenstadt sank. Weitere wichtige Ankerbetriebe folgten und zogen in das Fachmarktzentrum an der Weserstraße, dem heute bedeutendsten Einzelhandelsstandort der Stadt. Mit der hier gebotenen Angebotsvielfalt, konnte die Innenstadt irgendwann nicht mehr mithalten und verlor so nach und nach an Bedeutung. Dies hatte zur Folge, dass mehrere städtische und private Immobilien zu Leerständen im zentrumsnahen Bereich wurden, die teilweise bis heute nicht wieder belebt werden konnten. Erschwerend kam hinzu, dass vermehrt frequenzarme Nutzungen in die Innenstadt zogen. Dies führte dazu, dass auch städtebaulich wichtige Schlüsselimmobilien am Eingang der Innenstadt nach und nach durch einen erheblichen Leerstand geprägt waren, der das Gesamtbild der Innenstadt bis heute beeinträchtigt. Durch die Leerstände bedingt, verlor die Innenstadt auch immer mehr an Charme. Eine fehlende Aufenthaltsqualität und Angebotsvielfalt führen dazu, dass die Fußgängerzone nur noch wenig besucht wird. Dieser Prozess wurde durch die Corona-Pandemie noch verstärkt. Die Leerstände haben noch weiter zugenommen – sodass die Lebendigkeit und Funktionsfähigkeit der Innenstadt Brakes auf dem Spiel stehen.
Die Stadt hat sich deshalb im Rahmen des o.g. Städtebauförderprogrammes beworben, um über einen Zeitraum von voraussichtlich 10-12 Jahren die Innenstadt Brakes grundlegend zu erneuern und zu neuem Leben zu erwecken.
Im Dezember 2023 erhielt die Stadt Brake (Unterweser) den Aufnahmebescheid über insgesamt 57.000 Euro, der feierlich vom Amt für Regionale Landesentwicklung, dem Landesbeauftragten Herrn Nikolaus Janssen überreicht wurde.
Ein weiterer Bescheid über 224.000 Euro folgte im Jahr 2024.
Aktuell bereitet die Stadtverwaltung die weitere Umsetzung der insgesamt 46 geplanten Teilmaßnahmen vor.
In einem ersten Schritt wurde die Ausschreibung für einen treuhänderischen Sanierungsträger vorbereitet. Der Auftrag konnte im November 2025 erfolgreich an das Bremer Unternehmen „BauBeCon Sanierungsträger GmbH“ vergeben werden. Die BauBeCon begleitet die Stadtverwaltung bei der förderrechtlichen Abwicklung der Gesamtmaßnahme.
Außerdem wird aktuell ein städtebaulicher Wettbewerb vorbereitet. Hierzu wurde ein Wettbewerbsmanagement ausgeschrieben, welches die Abwicklung des anstehenden Planungswettbewerbes übernimmt. Dieser Auftrag konnte im Mai 2026 an das Hamburger Unternehmen „D&K drost consult GmbH“ vergeben werden. Aktuell bereitet D&K gemeinsam mit der Stadtverwaltung die Inhalte des Planungswettbewerbs vor. Der Planungswettbewerb wird voraussichtlich Anfang 2027 durchgeführt werden.
Außerdem wurde in der Ratssitzung vom 18.06.2026 ein Beschluss für die Einführung einer Richtlinie zum Verfügungsfonds für die Innenstadt beschlossen. Die Richtlinie sowie die benötigten Antragsformulare sind unter folgendem Link abrufbar:
