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Europawahl 2024

Aktuelles zum Wahltag

Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Wahl zum Europäischen Parlament statt.

Beim Wahlamt der Stadt Brake (Unterweser) sind vereinzelt Rückmeldungen eingegangen, dass Wahlbenachrichtigungen nicht zugestellt wurden. Es wird daher darauf hingewiesen, dass in den Wahllokalen auch mit amtlichem Lichtbildausweis gewählt werden kann. Wer sich nicht sicher ist, wo sein Wahllokal ist, kann über eine Verlinkung auf der Homepage der Stadt Brake (Unterweser) die Adresse eingeben und findet das passende Wahllokal.

Das Briefwahllokal im Rathaus ist noch wie folgt geöffnet:

Donnerstag 08.00 bis 15.30 Uhr

Freitag 08.00 bis 18.00 Uhr.

Es kann nur noch vor Ort gewählt werden oder Briefwahlunterlagen abgeholt werden, ein Versand erfolgt nicht mehr, weil eine rechtzeitige Zustellung nicht mehr gewährleistet werden kann.

 

Änderung bei der Einteilung der Wahllokale

Die Grundschule Harrien in der Wilhelmstraße steht für diese Wahl nicht mehr als Wahllokal zur Verfügung. Wahlberechtigte, die bislang dort gewählt haben, wurden auf die Wahllokale neu: Kindertagesstätte Tausendfüssler und Paul-Gerhardt-Haus aufgeteilt. Bitte achten Sie auf die Eintragung des Wahllokals auf der Wahlbenachrichtigungskarte.

 

Erreichbarkeit des Wahlamtes

Rathaus der Stadt Brake (Unterweser)
Schrabberdeich 1
Zimmer 0.13 + 0.14
Telefon: 04401 / 102 255
E-Mail für allgemeine Anfragen:

 

Allgemeine Informationen

Die zehnte Direktwahl zum Europäischen Parlament erfolgt vom Donnerstag, 6. Juni, bis Sonntag, 9. Juni 2024. Die Wahl in Deutschland findet am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Das Zeitfenster zum Wählen beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr.

Jede wahlberechtigte Person erhält eine Stimme, um das Europäische Parlament zu wählen. Dieses wird alle fünf Jahre in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewählt.

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Auch im Ausland lebende Deutsche sind wahlberechtigt. Diese müssen bei ihrer jeweils letzten Wohnsitzgemeinde der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen ».

 

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können in Brake (Unterweser) wählen. Sie müssen sich entscheiden, ob sie in Brake (Unterweser) oder in ihrem Heimatstaat wählen möchten.

Wahlberechtigt sind alle Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag 16 Jahre alt sind, mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Um in Brake (Unterweser) aktiv an der Europawahl teilnehmen zu können, muss ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger » gestellt werden. Der Antrag ist bis zum 19. Mai 2024 beim Wahlamt der Stadt Brake (Unterweser) einzureichen.

Wenn Sie seit der Europawahl 1999 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Möchten Sie bei der bevorstehenden Wahl jedoch wieder in Ihrem Heimatstaat wählen, muss ein Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gestellt werden, nicht mehr im Wählerverzeichnis geführt zu werden ».

 

Erreichbarkeit des Wahlamtes

Rathaus der Stadt Brake (Unterweser)
Schrabberdeich 1
Zimmer 0.13 + 0.14
Telefon: 04401 / 102 255
E-Mail für allgemeine Anfragen:

 

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