Aktuelles zum Wahltag
Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Der ursprünglich für Ende September 2025 vorgesehene Termin wurde nach dem Bruch der Ampelkoalition
und der anstehenden Auflösung des Bundestages auf dieses Datum vorgezogen. Angesichts der Kurzfristigkeit des vorgezogenen Wahltermins werden einige Fristen kürzer als bei vorangegangenen Wahlen sein.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind
· alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger,
· die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
· seit mindestens drei Monaten in Deutschland gemeldet sind.
Überprüfen Sie frühzeitig, ob Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Wählerverzeichnisse werden von den Städten und Gemeinden geführt. In ihr Wählerverzeichnis werden Sie in der Regel automatisch eingetragen, wenn Sie zum Stichtag (12.01.2025) gemeldet sind.
Informationen für Auslandsdeutsche
Wahlberechtigt sind auch Auslandsdeutsche, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Auslandsdeutsche müssen die Aufnahme in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Der Antrag hierzu muss spätestens am 2. Februar 2025 bei der Stadt Brake (Unterweser) eingegangen sein. Sie können den ausgefüllten Antrag auch per E-Mail an senden.
Informationen zur Briefwahl
Falls Sie am Wahltag verhindert sind, können Sie alternativ die Briefwahl nutzen. Den Antrag können Sie ab sofort online stellen über den Button „Briefwahlantrag/ Wahlraumsuche“ oder ganz bequem mittels des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Alternativ können Sie Briefwahlunterlagen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtstag, Adresse und gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse für die Briefwahlunterlagen auch unter oder per Telefax an 04401 102-216 beantragen. Zusätzlich können Briefwahlunterlagen vom 10. bis zum 21. Februar 2025 im Wahlbüro persönlich beantragt werden. Hier können Sie dann auch direkt Ihren Wahlschein und Stimmzettel ausfüllen und wählen.
Bitte beachten Sie:
Mit der Ausgabe und dem Versand der Briefwahlunterlagen werden wir erst Mitte der 6. Kalenderwoche (ca. 05.02./06.02.25) beginnen können, nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der amtlichen Stimmzettel.
Öffnungszeiten des Wahlamtes für die Briefwahl vom 10.02.2025 bis 21.02.2025
Montag, Dienstag 08.00 – 15.30 Uhr
Mittwoch, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr
Zusätzlich Samstag, 15.02.2025 08.00 – 12.00 Uhr
Freitag, 21.02.2025 08.00 – 15.00 Uhr
Die Wahlunterlagen werden Ihnen zugeschickt oder im Wahlbüro im Rathaus, persönlich ausgehändigt. Es ist
ein Versand an eine abweichende Adresse möglich. In diesem Fall versenden wir parallel einen entsprechenden Hinweis an Ihre Heimatadresse, um Missbrauch zu vermeiden.
Briefwahlunterlagen versenden wir auch international. Bitte beachten Sie hierbei jedoch die diesjährig besonders kurzen Postlaufzeiten für den Hin- und Rückversand. Das Wahlbüro wird alles für einen zeitnahen Versand der Briefwahlunterlagen tun und die Postdienstleister auf die Dringlichkeit der Beförderungen hinweisen.
Insbesondere beim Versand ins Ausland können aber Verzögerungen auftreten.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Sonntag, 23. Februar 2025, bis 18 Uhr bei der Kreiswahlleitung eingegangen sein. Dies kann per Postversand oder per Einwurf in den Briefkasten der Kreisverwaltung, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake oder im Rathaus, Schrabberdeich 1, 26919 Brake, erfolgen. Als Briefwählerin oder Briefwähler sind Sie für den rechtzeitigen Eingang der Briefwahlunterlagen selbst verantwortlich.
Je nach Aufkommen kann es nach Antragsstellung bei inländischem Versand bis zu sieben Tage dauern, bis die Briefwahlunterlagen bei Ihnen eintreffen. Sollten Sie auch danach immer noch keine Unterlagen erhalten haben, können Sie im Wahlbüro unter Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Nichterhalt neue Unterlagen ausgehändigt bekommen. Dies ist letztmalig aufgrund der gesetzlichen Frist am Samstag, 22. Februar 2025, bis 12 Uhr möglich. Am Wahltag können bei Nichterhalt von Briefwahlunterlagen keine neuen Unterlagen ausgestellt werden.
Gegen Vorlage einer schriftlichen Empfangsvollmacht können die Briefwahlunterlagen auch durch eine andere Person abgeholt werden. Um Missbräuche zu vermeiden, darf eine bevollmächtigte Person dabei nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Auf Verlangen hat sich die oder der Bevollmächtigte auszuweisen.
Erreichbarkeit des Wahlamtes
Rathaus der Stadt Brake (Unterweser)
Schrabberdeich 1
Zimmer 0.13 + 0.14
Telefon: 04401 / 102 255
E-Mail für allgemeine Anfragen:
Weitere hilfreiche Links
- Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetauftritt der Bundeswahlleiterin
- Hier finden Sie Informationen von dem Niedersächsischen Landeswahlleiter
- Wesentliche Rechtsgrundlagen für Bundestagswahlen
- Weitere Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung