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Baulasten

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, das sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergibt. Baulasten können beispielsweise den Pkw-Stellplatznachweis, die Anbauverpflichtung, die Übernahme von Abstandsflächen, die Erschließung (Geh-, Fahr- und Leitungsrechte) oder die Vereinigung von Grundstücken betreffen. Durch die Übernahme von Baulasten wird die Realisierung von Vorhaben (Bauvorhaben, Grundstücksteilungen) ermöglicht, welche aufgrund rechtlicher Vorgaben sonst nicht genehmigungsfähig beziehungsweise zulässig wären. Die Baulasten sind in einem Verzeichnis eingetragen. Es können Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis erteilt werden.

Zuständig für Baulasten ist der Landkreis Wesermarsch. Diesen erreichen Sie unter 04401 927 0.