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Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt

Beschreibung
Der Rat der Stadt wählt eine Schiedsperson für eine Amtsdauer von fünf Jahren.

Das Amt der Schiedsmänner und Schiedsfrauen ist ein Ehrenamt. Das heißt, die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes praktisch unentgeltlich zur Verfügung, so dass das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt für die Bürgerinnen und Bürger äußerst kostengünstig durchgeführt werden kann.

Die Leitung des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt, vereidigt oder verpflichtet die Schiedspersonen und übt auch die Fachaufsicht – teils auch die Dienstaufsicht insgesamt – aus.

Gebühren
Die Inanspruchnahme ist gebührenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach dem Fall.

Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32

Kontakt
Schiedsamt
Herr Hillers
E-Mail:
Telefon: 04401 704926
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.15 – Erdgeschoss

Herr Kurz (stellv. Schiedsmann)
E-Mail:
Telefon: 04401 102 200