Beschreibung
Der Antrag kann nur persönlich im
Bürgerservice gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet
werden muss und die Abgabe der Fingerabdrücke verpflichtend ist.
Gültigkeitsdauer
bei Personen unter
24 Jahren
6 Jahre
bei Personen über 24
Jahren
10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich!
Bearbeitungsdauer
Die
Personaldokumente werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 3
Wochen. Die Stadtverwaltung hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss.
Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht
vertreten lassen. Vollmacht Abholung
Weitere Informationen
Eine Broschüre mit
weiteren Informationen zur Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises
finden Sie auf dem Personalausweisportal.
Benötigte Unterlagen (alle genannten Unterlagen müssen im
Original vorgelegt werden!)
- ein aktuelles, digitales,
biometrietaugliches Passbild (nach der Fotomustertafel)
Bitte beachten Sie: Das digitale Lichtbild kann ausschließlich entweder
über unser Point ID (Fotosäule), die sich im Eingangsbereich des Rathauses
befindet, oder bei zertifizierten Fotostudios und Fotografen gemacht werden.
Welche bereits am digitalen Verfahren teilnehmen, sind unter alfo-passbild.com zu finden.
- Geburts- oder Heiratsurkunde
beziehungsweise Abstammungsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder
Personalausweis nicht in Brake(Unterweser) ausgestellt wurde
- aktuelles Ausweisdokument
(Personalausweis/Reisepass)
Zusätzlich bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren
- Zustimmungserklärung
- Personalausweise oder Reisepässe aller
Sorgeberechtigten
- Sofern nur ein Elternteil
sorgeberechtigt ist, ist ein Nachweis über das Sorgerecht des
Jugendamtes erforderlich (eine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB oder eine
aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 4 Wochen).
In dringenden Fällen
kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Nicht alle
Länder akzeptieren den vorläufigen Personalausweis.
Bundesweite Gebührenerhöhung bei Personalausweisen ab 7.
Februar 2026
Ab Samstag, 7.
Februar, steigen bundesweit die Gebühren für die Ausstellung von
Personalausweisen. Die Anpassung erfolgt auf Grundlage einer Bundesverordnung.
Die Anpassung der Gebühren wurde am Freitag (06.02.2026) im Bundesgesetzblatt
(BGBl) veröffentlicht.
Was ändert sich
konkret?
Die Gebühren für den
Personalausweis erhöhen sich wie folgt:
- Antragstellende ab 24 Jahren: 46 Euro
(bisher 37 Euro)
- Antragstellende unter 24 Jahren: 27,60
Euro (bisher 22,80 Euro)
Die Gebühr für ein
Lichtbild am Point-ID, das direkt im Bürgerservice erstellt wird, bleibt
unverändert bei 6 Euro.
Warum wird es teurer?
Gründe für die
Erhöhung sind gestiegene Herstellungs- und Verwaltungsaufwände. Ziel ist eine
weiterhin kostendeckende Durchführung der Leistungen, die mit den bisherigen
Gebühren nicht mehr gegeben war. Unverändert bleibt die Gebühr für die
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises; sie bleibt bei zehn
Euro.
Fotos an der
Fotosäule (Point ID) im Rathaus bundesweit
einheitlich
6,00 Euro
Diese werden – sofern das Bild verwendet wird – bei der
Antragsbearbeitung in Rechnung gestellt wird.
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32
Bürgerservice
Frau Hagen
E-Mail:
Telefon: 04401 102 238
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.05 – Erdgeschoss
Frau Lüerssen
E-Mail:
Telefon: 04401 102 248
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.04 – Erdgeschoss
Herr Lübbert
E-Mail:
Telefon: 04401 102 233
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.03 – Erdgeschoss
