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Bürgersprechstunde des Bürgermeisters
Do.: 15:30 bis 17:30 Uhr

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Personalausweis

Beschreibung
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerservice gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss und die Abgabe der Fingerabdrücke verpflichtend ist.

 

Gültigkeitsdauer

bei Personen unter 24 Jahren                                             6 Jahre

bei Personen über 24 Jahren                                            10 Jahre

Verlängerungen sind nicht möglich!

 

Bearbeitungsdauer

Die Personaldokumente werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 3 Wochen. Die Stadtverwaltung hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.  Vollmacht Abholung

Weitere Informationen

Eine Broschüre mit weiteren Informationen zur Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises finden Sie auf dem Personalausweisportal.

 

Benötigte Unterlagen (alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!)

 

  1. ein aktuelles, digitales, biometrietaugliches Passbild (nach der Fotomustertafel)
    1. Bitte beachten Sie: Das digitale Lichtbild kann ausschließlich entweder über unser Point ID (Fotosäule), die sich im Eingangsbereich des Rathauses befindet, oder bei zertifizierten Fotostudios und Fotografen gemacht werden. Welche bereits am digitalen Verfahren teilnehmen, sind unter alfo-passbild.com zu finden.
  2. Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise Abstammungsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Brake(Unterweser) ausgestellt wurde
  3. aktuelles Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)

 

Zusätzlich bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren

  1. Zustimmungserklärung
  2. Personalausweise oder Reisepässe aller Sorgeberechtigten
  3. Sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, ist ein Nachweis über  das Sorgerecht des Jugendamtes erforderlich (eine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB oder eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 4 Wochen).

In dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Nicht alle Länder akzeptieren den vorläufigen Personalausweis.

 

Bundesweite Gebührenerhöhung bei Personalausweisen ab 7. Februar 2026

Ab Samstag, 7. Februar, steigen bundesweit die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Die Anpassung erfolgt auf Grundlage einer Bundesverordnung. Die Anpassung der Gebühren wurde am Freitag (06.02.2026) im Bundesgesetzblatt (BGBl) veröffentlicht.

Was ändert sich konkret?

Die Gebühren für den Personalausweis erhöhen sich wie folgt:

  • Antragstellende ab 24 Jahren: 46 Euro (bisher 37 Euro)
  • Antragstellende unter 24 Jahren: 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro)

Die Gebühr für ein Lichtbild am Point-ID, das direkt im Bürgerservice erstellt wird, bleibt unverändert bei 6 Euro.


Warum wird es teurer?

Gründe für die Erhöhung sind gestiegene Herstellungs- und Verwaltungsaufwände. Ziel ist eine weiterhin kostendeckende Durchführung der Leistungen, die mit den bisherigen Gebühren nicht mehr gegeben war. Unverändert bleibt die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises; sie bleibt bei zehn Euro. 


Fotos an der Fotosäule (Point ID) im Rathaus bundesweit einheitlich                    6,00 Euro

Diese werden – sofern das Bild verwendet wird – bei der Antragsbearbeitung in Rechnung gestellt wird. 

 

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.

 

 

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 32

Kontakt

Bürgerservice

Frau Kruse

E-Mail:

Telefon: 04401 102 238

Fax: 04401 102 216

Zimmer: 0.05 – Erdgeschoss

Frau Lüerssen

E-Mail:

Telefon: 04401 102 248

Fax: 04401 102 216

Zimmer: 0.04 – Erdgeschoss

Frau Meyer

E-Mail:

Telefon: 04401 102 233

Fax: 04401 102 216

Zimmer: 0.03 – Erdgeschoss