Die Öffnungszeiten 

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Bürgersprechstunde des Bürgermeisters
Do.: 15:30 bis 17:30 Uhr

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Untersuchungsberechtigungsschein

Beschreibung

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten im Bürgerservice einen Untersuchungsberechtigungsschein.

 

Dem untersuchenden Arzt, der frei gewählt werden kann, ist dieser Untersuchungsberechtigungsschein auszuhändigen.

 

Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.

 

Benötigte Unterlagen
Personalausweis ggf. Kinderausweis

 

Rechtsgrundlagen (allgemein)
Jugendarbeitsschutzgesetz

 

Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32

 

Kontakt


Bürgerservice

 

Frau Hagen
E-Mail:
Telefon: 04401 102 238
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.05 – Erdgeschoss

 

Frau Lüerssen
E-Mail:
Telefon: 04401 102 248
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.04 – Erdgeschoss

 

Herr Lübbert

E-Mail:
Telefon: 04401 102 233
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.03 – Erdgeschoss