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Untersuchungsberechtigungsschein

Beschreibung
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten im Bürgerservice einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Dem untersuchenden Arzt, der frei gewählt werden kann, ist dieser Untersuchungsberechtigungsschein auszuhändigen.

Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen
Personalausweis ggf. Kinderausweis

Rechtsgrundlagen (allgemein)
Jugendarbeitsschutzgesetz

Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32

Kontakt
Bürgerservice


Frau Kruse
E-Mail:
Telefon: 04401 102 238
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.05 – Erdgeschoss


Frau Lüerssen
E-Mail:
Telefon: 04401 102 248
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.04 – Erdgeschoss

Frau Meyer
E-Mail:
Telefon: 04401 102 233
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.03 – Erdgeschoss