Beschreibung
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten im Bürgerservice einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Dem untersuchenden Arzt, der frei gewählt werden kann, ist dieser Untersuchungsberechtigungsschein auszuhändigen.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis ggf. Kinderausweis
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Jugendarbeitsschutzgesetz
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32
Kontakt
Bürgerservice
Frau Kruse
E-Mail:
Telefon: 04401 102 238
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.05 – Erdgeschoss
Frau Lüerssen
E-Mail:
Telefon: 04401 102 248
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.04 – Erdgeschoss
Frau Meyer
E-Mail:
Telefon: 04401 102 233
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.03 – Erdgeschoss