Startseite » Anliegen » Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)

Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)

Beschreibung
Auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat jeder Mensch Anspruch, der seinen notwendigen Lebensunterhalt weder

  • aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft),
  • noch mit Hilfe anderer (z. B. Eltern, Kinder) bestreiten kann.

Zusätzliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt ist, dass kein Anspruch

  • auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII oder
  • auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II)

besteht.

Die laufenden Leistungen für Hilfe zum Lebensunterhalt und für die Grundsicherung umfassen unter anderem

  • den maßgeblichen Regelsatz
  • die Kosten für eine angemessene Wohnung (ohne Strom)
  • gegebenenfalls Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Anspruch auf Mehrbedarfszuschläge können Personen haben, die

  • die Altersgrenze erreicht haben und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “G” besitzen
  • einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “G” haben, die Altersgrenze noch nicht vollendet haben, aber nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers voll erwerbsgemindert sind
  • nach der 12. Schwangerschaftswoche schwanger sind
  • allein erziehend mit einem oder mehreren Kindern sind
  • wegen einer schweren Erkrankung auf kostenaufwändige Ernährung angewiesen sind

Wenn die Antragsberechtigte oder der Antragsberechtigte mit einer Partnerin oder einem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen lebt, so wird auch dessen Einkommen und Vermögen berücksichtigt.

Der Vermögensfreibetrag beträgt 5.000 Euro für eine Person, bei Ehepaaren 10.000 Euro.

Da sich die Leistung individuell an der tatsächlichen Situation des Antragstellers bzw. der Antragstellerin orientiert, sind weitergehende Informationen und eine individuelle Beratung vor Ort einzuholen.


Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32


Kontakt

Soziales
Herr Behnje
E-Mail:
Telefon: 04401 102 271
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.09 – Erdgeschoss


Frau Büsing
E-Mail:
Telefon: 04401 102 272
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.08 – Erdgeschoss


Frau Müller
E-Mail:
Telefon: 04401 102 270
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.07 – Erdgeschoss


Frau Scholz
E-Mail:
Telefon: 04401 102 273
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.10 – Erdgeschoss


Frau Schütte
E-Mail:
Telefon: 04401 102 274
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.10 – Erdgeschoss