Beschreibung
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung des angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) für Mieterinnen und Mieter oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzten Wohnraums geleistet. Auf die Leistung von Wohngeld hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Rechtsanspruch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ob und in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht, richtet sich im Wesentlichen nach drei Faktoren:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und
- der Höhe des Gesamteinkommens.
Für die Leistung von Wohngeld ist es erforderlich, dass ein Antrag dafür bei Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde gestellt wird. Ohne Antrag ist die Leistung von Wohngeld nicht möglich.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Miet- bzw. Lastenzuschuss
- Mietbescheinigung bzw. Nachweis der Zins- und Tilgungsbelastungen
- Einkommensnachweise für alle zum Haushalt zuzurechnenden Familienmitglieder
- gegebenenfalls Nachweis über besondere Belastungen wie z. B. Unterhaltszahlungen, Schwerbehinderung, erhöhte Werbungskosten usw.
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Wohngeldgesetz
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32
Kontakt
Wohngeldstelle
Frau Büsing
E-Mail:
Telefon: 04401 102 272
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.08 – Erdgeschoss
Frau Müller
E-Mail:
Telefon: 04401 102 270
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.07 – Erdgeschoss