Beschreibung
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis oder der Reisepass abgelaufen oder verloren gegangen sind.
Die Beantragung kann durch persönliche Vorsprache einer oder eines Betreuenden oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
- ärztliches Attest, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
- den bisherigen ungültigen Personalausweis und/oder Reisepass
- Vollmacht für die/den Überbringende/n des Antrages (sofern der/die Antragstellende noch schreibfähig ist)
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Betreuerausweis der bevollmächtigten Person beziehungsweise des Betreuers oder der Betreuerin
Verfahrensablauf
Vorsprache des Betreuers oder eines Bevollmächtigten im Bürgerservice. Bei Vorlage des Antrags auf Befreiung von der Ausweispflicht und der vollständigen vorzulegenden Unterlagen wird die Ausweispflichtbefreiung am selben Tag ausgestellt.
Gebühren
gebührenfrei
Verwendung
Diese Bestätigung dient zum Beispiel zur Vorlage bei Banken und Behörden.
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32
Kontakt
Bürgerservice
Frau Kruse
E-Mail:
Telefon: 04401 102 238
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.05 – Erdgeschoss
Frau Lüerssen
E-Mail:
Telefon: 04401 102 248
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.04 – Erdgeschoss
Frau Meyer
E-Mail:
Telefon: 04401 102 233
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.03 – Erdgeschoss
