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Beglaubigung von Urkunden

Beschreibung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservice dürfen Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden nur beglaubigen, wenn
• das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder
• die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt werden muss.
Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Bitte bringen Sie die entsprechenden Kopien mit.

Eine Kopie darf nicht beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.

Von einem Standesamt ausgestellte Urkunden können nicht vom Bürgerservice beglaubigt werden.

Für Beglaubigungen, Legalisation, Apostille, Beschaffung von Urkunden für oder aus dem Ausland informieren Sie sich bitte beim Auswärtigen Amt.

Beglaubigung von Unterschriften
Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB). Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters leisten.

Gebühren
Beglaubigen von Fotokopien 6,00 Euro
Beglaubigen von Unterschriften 6,00 Euro
Beglaubigen von Fotokopien für Schüler (Einwohner der Stadt Brake) gebührenfrei

Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32

Kontakt
Bürgerservice


Frau Kruse
E-Mail:
Telefon: 04401 102 238
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.05 – Erdgeschoss


Frau Lüerssen
E-Mail:
Telefon: 04401 102 248
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.04 – Erdgeschoss

Frau Meyer
E-Mail:
Telefon: 04401 102 233
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.03 – Erdgeschoss