Beschreibung
Das deutsche Namensrecht ist durch die Vorschriften des bürgerlichen Rechts im Grunde abschließend geregelt. Die hier angesprochene öffentlich-rechtliche Namensänderung dient lediglich dazu im Einzelfall Unzuträglichkeiten zu beseitigen. Sie hat Ausnahmecharakter.
Ein Vor- und Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt. Unter Namensänderung ist dabei jede Veränderung eines Namens zu verstehen, also sowohl der Austausch des Namens gegen einen anderen als auch die bloße Abänderung des bisherigen Namens im Lautbestand oder in der Schreibweise. Typische Fallgruppen sind zum Beispiel Sammelnamen (Meyer, Müller, Schulze), anstößig oder lächerlich klingende Namen, schwer schreib- oder aussprechbare Namen.
Zu unterscheiden ist die behördliche Namensänderung von Erklärungen zur Namensänderung infolge der Änderung des Personenstandes (z. B. bei Eheschließung, Scheidung, Adoption) oder von der Erklärung zur Namensführung aufgrund des Status als Spätaussiedler und Vertriebener.
Bitte schauen Sie hierfür auch unter dem Anliegen Familiennamensänderungen nach!
Ansprechpartner für die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist das Standesamt Brake (Unterweser), wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz in Brake (Unterweser) hat. Der Antrag wird hier aufgenommen, ebenso werden die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen anderer Behörden vorgenommen.
Der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen und Stellungnahmen wird dann dem Landkreis Wesermarsch als zuständiger Namensänderungsbehörde zur Entscheidung vorgelegt.
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32
Kontakt
Standesamt
Frau Schumacher
E-Mail:
Telefon: 04401 102 234
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.02 – Erdgeschoss
Standesamt
Frau Paack
E-Mail:
Telefon: 04401 102 237
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.02 – Erdgeschoss