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Vaterschaftsanerkennung

Beschreibung
Sie erwarten ein Kind oder haben ein Kind geboren und sind nicht miteinander verheiratet?
Sie möchten, dass der Vater möglichst sofort mit in die Geburtsurkunde eingetragen wird?

Dann haben wir folgende Informationen für Sie:
Wir empfehlen Ihnen, die Anerkennung der Vaterschaft bereits vor der Geburt Ihres Kindes beurkunden zu lassen. Die Anerkennung der Vaterschaft sowie die Zustimmungserklärung der Mutter unterliegen Formvorschriften. Die Erklärungen können nur persönlich von beiden Elternteilen beim Standesamt, beim Jugendamt oder beim Notar erfolgen. Im Standesamt sowie im Jugendamt sind die Erklärungen gebührenfrei. Bitte vereinbaren Sie zur Abgabe der Erklärungen einen Termin mit uns.

Wenn Sie die Anerkennung der Vaterschaft nicht vor der Geburt erklärt haben, kann dies aber auch jederzeit danach erfolgen. Der Vater wird dann anschließend nachgetragen.

Für die Aufnahme der Erklärung benötigen Sie, wenn beide Elternteile ledig und volljährig sind, folgende Unterlagen:
• Ihren gültigen Reisepass bzw. Personalausweis (Personalausweis genügt nur bei deutscher Staatsangehörigkeit) sowie
• Ihre Geburtsurkunde

Falls Sie nicht ledig sind – insbesondere die Kindesmutter noch verheiratet und/oder getrennt lebend ist – oder Sie noch nicht volljährig sind, melden Sie sich bitte vorab bei uns. Es sind dann zusätzliche Unterlagen vorzulegen.

Gleiches gilt, wenn Sie z.B. im Ausland geboren sind oder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Neben der Vaterschaftsanerkennung kann auch die Erklärung über die gemeinsame Sorge bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Diese Erklärung ist allerdings ausschließlich vor dem Jugendamt oder vor einem Notar möglich. Wird keine Sorgeerklärung abgegeben, so steht die elterliche Sorge allein der ledigen Mutter zu.

Sie haben noch Fragen oder möchten einen Termin für die Abgabe der Erklärungen vereinbaren? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Hinweis: In einigen Ländern ist bei nicht miteinander verheirateten Eltern zusätzlich eine Mutterschaftsanerkennung erforderlich.

Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32

Kontakt
Standesamt
Frau Schumacher
E-Mail:
Telefon: 04401 102 234
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.02 – Erdgeschoss

Frau Paack
E-Mail:
Telefon: 04401 102 237
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.02 – Erdgeschoss