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Anmeldung zur Eheschließung

Beschreibung
Sie können sich in Brake (Unterweser) im Standesamt, im Schifffahrtsmuseum, im Fischerhaus und im Centraltheater trauen lassen.

Nähere Informationen zu den Räumlichkeiten finden Sie unter Heiraten in Brake.

Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich im Standesamt. Die Eheschließung kann in jedem beliebigen Standesamt stattfinden. Die Anmeldung (Erledigung der Formalitäten) ist am Wohnsitz der Eheschließenden vorzunehmen.

Sollten Sie die Ehe im Ausland geschlossen haben, besteht die Möglichkeit einer Nachbeurkundung der Eheschließung sofern mindestens ein Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. In diesem Zusammenhang besteht auch die Möglichkeit, eine Erklärung zur Namensführung abzugeben.

Nähere Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch im Standesamt oder bei einem Wohnsitz im Ausland bei der für Sie zuständigen deutschen Botschaft.

Gebühren

wenn beide Brautleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen 50,00 Euro
wenn einer oder beide Brautleute ausländischer Staatsangehörigkeit sind, je anzuwendendes ausländisches Recht zusätzlich 40,00 Euro
Geburts- und Eheurkunde (erstes Exemplar) jeweils 15,00 Euro
weitere Exemplare dieser Urkunden jeweils 7,50 Euro
Stammbuch, verschiedene Ausführungen je nach Ausführung
Trauung außerhalb der Dienstzeiten (samstags) 100,00 Euro

Für eine Trauung im Schifffahrtsmuseum bzw. Fischerhaus entsteht eine zusätzliche Nutzungsgebühr.

Benötigte Unterlagen

Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn
• beide Eheschließende deutsche Staatsangehörige sind,
• beide Eheschließende volljährig und kinderlos sind,
• keine/-r der Eheschließenden bereits verheiratet war,
• beide Eheschließende ihren Hauptwohnsitz in Brake (Unterweser) haben und
• beide in Brake (Unterweser) geboren sind.
Dann benötigen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. Wenn der Hauptwohnsitz nicht Brake (Unterweser) ist, eine erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes. Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.
  2. Wenn Sie nicht in Brake (Unterweser) geboren sind, benötigen Sie eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
  3. Verwitwete und geschiedene Personen müssen folgende Urkunden vorlegen:
    • eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes)
    • und eine aktuelle Eheurkunde, in der die Auflösung der Ehe und die aktuelle Namensführung eingetragen sind. Wenn Sie in Brake (Unterweser) geheiratet haben, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück. Ist die geforderte Eheurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.
  4. Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunde mit. In der Urkunde sollten Sie beide als Eltern eingetragen sein.

Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
• eine/r der Eheschließenden besitzt oder besaß eine ausländische Staatsangehörigkeit
• eine/r der Eheschließenden ist nicht im Bundesgebiet geboren
• eine/r der Eheschließenden ist adoptiert
• eine/r der Eheschließenden hat mehrere Vorehen
• eine/r der Eheschließenden ist im Ausland geschieden worden

Bevollmächtigung

Sollte es einem der Eheschließenden nicht möglich sein, bei der Anmeldung anwesend zu sein, so ist eine sog. Vollmacht, das ist die Bevollmächtigung, vorzulegen. Dieses Formular erhalten Sei bei uns.

Trauzeugen
Trauzeugen sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sie können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen sich der oder die Trauzeugen mit einem Pass oder Personalausweis ausweisen können.
Wenn möglich sollten die Namen und Anschrift bereits bei der Anmeldung angegeben werden.

Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32

Kontakt

Standesamt
Frau Schumacher
E-Mail:
Telefon: 04401 102 234
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.02 – Erdgeschoss

Standesamt
Frau Paack
E-Mail:
Telefon: 04401 102 237
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.02 –Erdgeschoss