Startseite » Anliegen » Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Beschreibung
für juristische Personen
Den Antrag können Sie stellen, wenn das Unternehmen oder die Betriebsstätte seinen Sitz in Brake (Unterweser) hat.

für natürliche Personen
Ebenso wie ein Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn auch eine Gewerbezentralregisterauskunft ausgestellt. Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind.
Eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter füllt den Antrag in Ihrem Beisein aus.

Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:
• Auskunft an den Betroffenen, für private Zwecke
• Auskunft an eine Behörde

Die genaue Postanschrift der Behörde und Ihr Aktenzeichen / Verwendungszweck ist für die Antragstellung bei einer Gewerbezentralregisterauskunft für eine Behörde erforderlich, da die Auskunft unmittelbar übersandt wird.

Gebühren
13,00 Euro

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis
• Reisepass
• oder Nationalpass

Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32

Kontakt

Auskunft an eine Behörde:
Gewerbeauskunft
Frau Omicevic-Huse
E-Mail:
Telefon: 04401 102 236
Fax: 04401 102 283
Zimmer: 0.17 – Erdgeschoss

Auskunft an den Betroffenen, für private Zwecke:
Bürgerservice
Herr Addicks
E-Mail:
Telefon: 04401 102 248
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.03 – Erdgeschoss

Frau Meyer
E-Mail:
Telefon: 04401 102 233
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.04 – Erdgeschoss

Herr Vigneswaran
E-Mail:
Telefon: 04401 102 238
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.05 – Erdgeschoss