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Reisepass

Beschreibung
Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der EU erforderlich. Über Ausnahmen informieren Sie die Mitarbeiter/innen im Bürgerservice gerne. Beachten Sie bitte zusätzlich die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.


Einreise in die USA ohne Visum

Alle Reisenden müssen einen eigenen, maschinenlesbaren Reisepass (Europapass) mitführen. Kinderreisepässe, die nach dem 25.10.2006 ausgestellt bzw. verlängert wurden und Einträge in den Reisepässen der Eltern werden für visafreies Reisen in die USA nicht mehr akzeptiert.


Reisende sollten sich bei Fluglinien und dem Land ihres Reisezieles informieren, ob es spezielle Anforderungen für minderjährige Kinder gibt, die ohne Eltern reisen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin.


Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt zehn Jahre; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Die Fertigstellung des Reisepasses durch die Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. drei bis vier Wochen. Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen.


In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser ist allerdings nicht für USA-Reisen gültig.


Gebühren

Reisepass für Personen unter 24 Jahren                                           37,50 Euro

Reisepass für Personen über 24 Jahren                                            70,00 Euro


Reisepass 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren                          59,50 Euro

Reisepass 48 Seiten für Personen über 24 Jahren                           92,00 Euro


Expresspass für Personen unter 24 Jahren                                       69,50 Euro

Expresspass für Personen über 24 Jahren                                      102,00 Euro


Expresspass 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren                     91,50 Euro

Expresspass 48 Seiten für Personen über 24 Jahren                    124,00 Euro


Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten


Benötigte Unterlagen

  • ein Lichtbild

Die Anforderungen an die Qualität der für den Pass / vorläufiger Reisepass benötigten Lichtbilder haben sich entscheidend geändert. Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen der Bundesdruckerei zum Lichtbild. Die Fotografen sind ebenfalls informiert.

  • Der Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis, auch wenn diese Dokumente abgelaufen sind
  • bei Erstausstellung des Ausweisdokumentes, oder wenn er gestohlen bzw. verloren wurden, ist ein anderes Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen
  • bei Minderjährigen die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 32


Kontakt

Bürgerservice


Frau Kruse

E-Mail:

Telefon: 04401 102 238

Fax: 04401 102 281

Zimmer: 0.05 – Erdgeschoss


Frau Lüerssen

E-Mail:

Telefon: 04401 102 248

Fax: 04401 102 281

Zimmer: 0.04 – Erdgeschoss


Frau Meyer

E-Mail:

Telefon: 04401 102 233

Fax: 04401 102 281

Zimmer: 0.03 – Erdgeschoss