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Reisepass

Beschreibung
Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der EU erforderlich. Über Ausnahmen informieren Sie die Mitarbeiter/innen im Bürgerservice gerne. Beachten Sie bitte zusätzlich die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

 

Gültigkeitsdauer

bei Personen unter 24 Jahren                                             6 Jahre

bei Personen über 24 Jahren                                            10 Jahre

Verlängerungen sind nicht möglich!

 

Bearbeitungsdauer

Die Personaldokumente werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa vier bis sechs Wochen(vor den Ferienzeiten länger). Die Stadtverwaltung hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.  Vollmacht Abholung

Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen.

 

 

Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

  1. ein aktuelles, digitales, biometrietaugliches Passbild (nach der Fotomustertafel)
    1. Bitte beachten Sie: Das digitale Lichtbild kann ausschließlich entweder über unser Point ID (Fotosäule), die sich im Eingangsbereich des Rathauses befindet, oder bei zertifizierten Fotostudios und Fotografen gemacht werden. Welche bereits am digitalen Verfahren teilnehmen, sind unter alfo-passbild.com zu finden.
  2. Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise Abstammungsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Brake(Unterweser) ausgestellt wurde
  3. aktuelles Ausweisdokument (Kinderreisepass/Personalausweis), sofern der bisherige Reisepass schon lange abgelaufen ist.
  4. den bisherigen Reisepass

 

Zusätzlich bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren

  1. Zustimmungserklärung
  2. Personalausweise oder Reisepässe aller Sorgeberechtigten
  3. Sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, ist ein Nachweis über  das Sorgerecht des Jugendamtes erforderlich (eine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB oder eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 4 Wochen).

In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser wird direkt ausgestellt. Nicht alle Länder akzeptieren den vorläufigen Personalausweis.

 

 

Gebühren

Reisepass für Personen unter 24 Jahren                                                                        37,50 Euro

Reisepass 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren                                                     59,50 Euro

Express-Reisepass für Personen unter 24 Jahren                                                        69,50 Euro

Express-Reisepass 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren                                      91,50 Euro

 

Reisepass für Personen über 24 Jahren                                                                         70,00 Euro

Reisepass 48 Seiten für Personen über 24 Jahren                                                       92,00 Euro

Express-Reisepass für Personen über 24 Jahren                                                        102,00 Euro

Express-Reisepass 48 Seiten für Personen über 24 Jahren                                      124,00 Euro

 

Fotos an der Fotosäule (Point ID) im Rathaus (bundesweit einheitlich)      6,00 Euro

Diese werden – sofern das Bild verwendet wird – bei der Antragsbearbeitung in Rechnung gestellt wird. 

 

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.

 

 

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 32

 

Kontakt

Bürgerservice

Frau Kruse

E-Mail:

Telefon: 04401 102 238

Fax: 04401 102 216

Zimmer: 0.05 – Erdgeschoss

 

Frau Lüerssen

E-Mail:

Telefon: 04401 102 248

Fax: 04401 102 216

Zimmer: 0.04 – Erdgeschoss

 

 

Frau Meyer

E-Mail:

Telefon: 04401 102 233

Fax: 04401 102 216

Zimmer: 0.03 – Erdgeschoss