Beschreibung
Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der EU erforderlich. Über Ausnahmen informieren Sie die Mitarbeiter/innen im Bürgerservice gerne. Beachten Sie bitte zusätzlich die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.
Einreise in die USA ohne Visum
Alle Reisenden müssen einen eigenen, maschinenlesbaren Reisepass (Europapass) mitführen. Kinderreisepässe, die nach dem 25.10.2006 ausgestellt bzw. verlängert wurden und Einträge in den Reisepässen der Eltern werden für visafreies Reisen in die USA nicht mehr akzeptiert.
Reisende sollten sich bei Fluglinien und dem Land ihres Reisezieles informieren, ob es spezielle Anforderungen für minderjährige Kinder gibt, die ohne Eltern reisen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin.
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt zehn Jahre; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Die Fertigstellung des Reisepasses durch die Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. drei bis vier Wochen. Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen.
In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser ist allerdings nicht für USA-Reisen gültig.
Gebühren
Reisepass für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro
Reisepass für Personen über 24 Jahren 70,00 Euro
Reisepass 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren 59,50 Euro
Reisepass 48 Seiten für Personen über 24 Jahren 92,00 Euro
Expresspass für Personen unter 24 Jahren 69,50 Euro
Expresspass für Personen über 24 Jahren 102,00 Euro
Expresspass 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren 91,50 Euro
Expresspass 48 Seiten für Personen über 24 Jahren 124,00 Euro
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten
Benötigte Unterlagen
- ein Lichtbild
Die Anforderungen an die Qualität der für den Pass / vorläufiger Reisepass benötigten Lichtbilder haben sich entscheidend geändert. Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen der Bundesdruckerei zum Lichtbild. Die Fotografen sind ebenfalls informiert.
- Der Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis, auch wenn diese Dokumente abgelaufen sind
- bei Erstausstellung des Ausweisdokumentes, oder wenn er gestohlen bzw. verloren wurden, ist ein anderes Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen
- bei Minderjährigen die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32
Kontakt
Bürgerservice
Frau Kruse
E-Mail:
Telefon: 04401 102 238
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.05 – Erdgeschoss
Frau Lüerssen
E-Mail:
Telefon: 04401 102 248
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.04 – Erdgeschoss
Frau Meyer
E-Mail:
Telefon: 04401 102 233
Fax: 04401 102 216
Zimmer: 0.03 – Erdgeschoss