Beschreibung
Sobald eine öffentliche Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird, ist für diese Nutzung eine Erlaubnis der Stadt Brake (Unterweser) erforderlich. Hierbei handelt es sich z. B. um das Aufstellen von Tischen und Stühlen in Fußgängerzonen und Gehwegbereichen, das Aufstellen von Bauschuttcontainern und Baugerüsten auf Gehwegen oder z. B. das Lagern von Baumaterial auf Gehwegen.
Gebühren
Für die Sondernutzungserlaubnis wird zurzeit eine Gebühr von 35,50 Euro erhoben.
Rechtsgrundlagen (allgemein)
§ 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32
Kontakt
Verkehrsangelegenheiten
Herr Fenslage
E-Mail:
Telefon: 04401 102 235
Fax: 04401 102 283
Zimmer: 0.16 – Erdgeschoss