Beschreibung
Ein Kirchenaustritt kann nur persönlich beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder vor einem Notar erklärt werden. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
Die vor einem Notar abgegebene Austrittserklärung wird mit dem Zugang beim zuständigen Standesamt wirksam.
Beachten Sie bei der Austrittserklärung für Ihr Kind bitte, dass
- Sie die Erklärung bis zum Alter von 14 Jahren als der gesetzliche Vertreter bzw. die gesetzliche Vertreterin für Ihr Kind abgeben
- ab 12 Jahren auch die Einwilligung des Kindes erforderlich ist (nicht empfangs- oder formbedürftig)
- Ihr Kind die Erklärung ab Vollendung des 14. Lebensjahres selbst abgibt
Gebühren
30,00 Euro
Benötigte Unterlagen
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Beim Abgeben der Erklärung wäre es hilfreich, wenn Sie angeben können, in welchem Ort Sie getauft worden sind. Diese Angabe ist freiwillig.
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32
Kontakt
Standesamt
Frau Paack
E-Mail:
Telefon: 04401 102 237
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.02 – Erdgeschoss
Frau Schumacher
E-Mail:
Telefon: 04401 102 234
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.02 – Erdgeschoss