Startseite » Anliegen » Straßenausbaubeiträge

Straßenausbaubeiträge

Beschreibung
Straßenbaubeiträge nach § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz werden für die Erneuerung, Erweiterung und Verbesse-rung bereits vorhandener Straßen erhoben. Detaillierte Regelungen befinden sich in der Städtischen Straßenausbaubeitragsatzung. Die Höhe der von den Anliegern zu zahlenden Beiträge richtet sich nach der Höhe des beitragsfähigen Ausbauaufwandes und der Verkehrs-bedeutung der Straße (Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Fußgängerzonen u.a.). Die von den Anliegern zu zahlenden Beiträge werden unter Berücksichtigung der Art und des Maßes der zulässigen oder tatsächlichen Nutzung auf die Fläche der erschlossenen Grundstücke verteilt.

Rechtsgrundlagen
Städtische Ausbaubeitragssatzung (Orstrecht)
§ 6 Nds. Kommunalabgabengesetz (allgemein)

Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 60

Kontakt

Bauverwaltung

Frau Giehl

E-Mail:

Telefon: 04401 102 240

Fax: 04401 102 282

Zimmer: 2.09 – 2. Obergeschoss