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Teilung von Grundstücken

Beschreibung
Der § 94 NBauO betreffend “Teilung eines Grundstückes” ist mit Wirkung zum 13.12.2008 außer Kraft gesetzt worden, so dass eine Teilungsgenehmigung durch die Stadt Brake (Unterweser) nicht mehr erforderlich ist! Bei beabsichtigter Teilung eines Grundstückes ist somit lediglich ein Notar, ein Vermessungsingenieur oder das Kastasteramt Brake (Unterweser) einzuschalten, denen in Folge dessen eine besondere Verantwortung hinsichtlich der Beratung im Rahmen von Grundstücksteilungen zufällt. Selbstverständlich ist auch die Stadt Brake (Unterweser) gerne bereit, im Vorfeld beabsichtigter Grundstücksteilungen zu beraten. Sollte aber im Zusammenhang einer beabsichtigten Teilung eine besondere baurechtliche Problematik zu klären sein, so kann dies aus Gründen der Rechtssicherheit durch die Bescheidung einer Bauvoranfrage geschehen, sofern dies ausdrücklich beantragt wird.

Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 60