Beschreibung
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellt auf Antrag den Grad der Behinderung fest. Hierfür benötigen Sie einen Antrag nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen nach dem Schwerbehindertenrecht.
Zuständige Behörde für die Durchführung des Feststellungsverfahrens
Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Oldenburg
Moslestraße 1
26122 Oldenburg
Tel. 0441 2229 0
E-Mail:
Den Erstantrag oder ggf. Folgeantrag hält der Bürgerservice für Sie bereit. Verbindliche Auskünfte zu Inhalten oder Gesundheitsfragen können jedoch nicht gegeben werden.
Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32
Kontakt
Frau Omicevic-Huse
E-Mail:
Telefon: 04401 102 239
Fax: 04401 102 281
Zimmer: 0.06 – Erdgeschoss