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Schwerbehindertenausweis

Beschreibung
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellt auf Antrag den Grad der Behinderung fest. Hierfür benötigen Sie einen Antrag nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen nach dem Schwerbehindertenrecht.

Zuständige Behörde für die Durchführung des Feststellungsverfahrens
Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Oldenburg
Moslestraße 1
26122 Oldenburg
Tel. 0441 2229 0
E-Mail:

Den Erstantrag oder ggf. Folgeantrag hält der Bürgerservice für Sie bereit. Verbindliche Auskünfte zu Inhalten oder Gesundheitsfragen können jedoch nicht gegeben werden.

Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 32

Kontakt
Information
Frau Köhne
E-Mail:

Telefon: 04401 102 239

Fax: 04401 102 281

Zimmer: 0.06 – Erdgeschoss

Frau König

E-Mail:

Telefon: 04401 102 239

Fax: 04401 102 281

Zimmer: 0.06 – Erdgeschoss