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Bürgersprechstunde des Bürgermeisters
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Grundabgaben werden zum 15. Februar fällig

Die Stadt Brake (Unterweser) weist alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer darauf hin, dass im Jahr 2023 grundsätzlich kein Versand von Steuerbescheiden erfolgt, wenn sich an den Werten nichts verändert hat. Die Steuern sind dennoch fristgerecht entsprechend der im letzten Bescheid festgesetzten Fälligkeiten zu entrichten.

Der erste Fälligkeitstermin im neuen Jahr ist der 15. Februar. Die weiteren Fälligkeiten sind am 15. Mai, 15. August und 15. November.

Zuletzt hatte die Stadt Brake (Unterweser) im Jahr 2020 wegen des Wechsels der Finanzsoftware an alle Betroffenen Steuerbescheide als Dauerbescheide verschickt. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und somit Kosten zu sparen, wurden in der Folge nur Steuerbescheide verschickt, sofern sich die Bemessungsgrundlagen verändert haben. Da Grund- und Hundesteuer in Brake (Unterweser) auch im Jahr 2023 nicht erhöht werden mussten, konnte in diesem Jahr damit auf den Versand von rund 6.000 Bescheiden verzichtet werden.

Sofern keine Änderung eingetreten ist, gilt die bisherige Steuerfestsetzung auch für das Jahr 2023 weiter. Bei Änderungen oder Eigentumswechsel erhalten die Steuerpflichtigen wie bisher auch neue Bescheide, die dann ebenfalls wieder Dauerbescheide darstellen.

Die Fälligkeitstermine und Überweisungsbeträge sind dem letzten Steuerbescheid zu entnehmen. Bei Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht.

Die Stadt Brake (Unterweser) bittet alle Steuerpflichtigen, die bisher keine Einzugsermächtigung erteilt haben, die Beträge pünktlich zu den Fälligkeitsterminen auf eines der Konten der Stadt Brake (Unterweser) zu überweisen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Hashmi (Tel.: 04401 102-227, E-Mail ) oder auf der Internetseite der Stadt Brake (Unterweser) unter www.brake.de.

Sollten Sie eine Lastschriftermächtigung erteilen wollen, finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Brake den entsprechenden SEPA-Vordruck.