hier: Veröffentlichung im Internet und gleichzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Brake (Unterweser) hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 die Veröffentlichung im Internet bei gleichzeitiger öffentlicher Auslegung (leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 80 mit örtlichen Bauvorschriften sowie zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB). Ziel der Planung ist die Weiterentwicklung des St. Bernhard-Hospitals zu ermöglichen und die Umgebung planungsrechtlich zu beregeln.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stehen der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 mit örtlichen Bauvorschriften sowie der 38. Flächennutzungsplanänderung einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom
13. Januar 2025 bis einschließlich zum 14. Februar 2025
auf der Internetseite der Stadt Brake (Unterweser) unter www.brake.de unter „Bekanntmachungen“ zur Einsichtnahme bereit. . Zur Einsicht bereit liegen außerdem die in diesem Bebauungsplan zitierten DIN-Vorschriften und technischen Regelwerke.
Außerdem können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Brake (Unterweser), Schrabberdeich 1, 26919 Brake (Unterweser), Zimmer 2.05 und Zimmer 2.07, während der Dienststunden eingesehen werden. Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungszeit eingehend über die beabsichtigte Planung informieren bzw. ihre Stellungnahme dazu abgeben; es besteht auch allgemein die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf einem anderen Wege abgegeben werden (z.B. postalisch oder zur Niederschrift).
Gem. § 3 (2) BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen zu den folgenden Themen vorliegen und ebenfalls mit ausgelegt werden:
I. Begründung einschließlich Umweltbericht: Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung
· Schutzgut Mensch (Immissionsschutz Lärm, Licht, Feinstaub)
· Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt (Biotoptypen, Gehölze, Avifauna, Fledermäuse, Amphibien, Artenschutz)
· Schutzgut Boden / Fläche (Bodenschutz)
· Schutzgut Wasser (Oberflächenentwässerung, Grundwasser, Gewässer)
· Schutzgut Klima / Luft (Kleinklima, Klimaschutz)
· Schutzgut Landschaft (Landschaftsbild)
· Schutzgut Kultur- und Sachgüter (Denkmalschutz)
· Kumulierende Wirkungen
· Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen
II. Fachgutachten
· Schalltechnische Beurteilung Verkehrs- und Gewerbelärm
· Schalltechnische Beurteilung Hubschrauber-Sonderlandeplatz
· Oberflächenentwässerungskonzept
· Verkehrs-Erschließungskonzept
III. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:
Umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen
· Schutzgut Mensch (Immissionsschutz Lärm, Licht, Feinstaub)
· Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt (Biotoptypen, Gehölze, Avifauna, Fledermäuse, Amphibien, Artenschutz)
· Schutzgut Boden / Fläche (Bodenschutz)
· Schutzgut Wasser (Oberflächenentwässerung, Gewässer)
· Schutzgut Klima / Luft (Feinstaub, Klimaschutz)
· Schutzgut Kultur- und Sachgüter (Denkmalschutz)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 80 sowie der 38. Änderung des Flächennutzungsplans sind aus den nachfolgenden Übersichtskarten ersichtlich.
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Für die 38. Flächennutzungsplanänderung wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‘Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)’, welches mit ausliegt.
Michael Kurz
Bürgermeister