Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 für ein Wohngebiet im Bereich westlich der Brommystraße/südlich des Klippkanner Sieltiefs gemäß § 13 a BauGB ohne die Erstellung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB
hier: Öffentliche Auslegung gemäß. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Brake (Unterweser) hat in seiner Sitzung am 09.05.2023 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 87 beschlossen. Die Planung betrifft den Bereich westlich der Brommystraße/südlich des Klippkanner Sieltiefs.Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB und beabsichtigt die Ausweisung eines Wohngebietes.
Im beschleunigten Verfahren sind keine Umweltprüfungen nach § 2 Abs. 4 BauGB, kein Umweltbericht gem. § 2 a BauGB und keine umweltrelevanten Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB erforderlich.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 87 ist aus der nachfolgenden Planzeichnung ersichtlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 87 einschließlich der dazugehörigen Begründung in der Zeit vom
30. Mai 2023 bis einschließlich 3. Juli 2023
im Rathaus der Stadt Brake (Unterweser), Schrabberdeich 1, 26919 Brake (Unterweser), Zimmer 2.05, während der Dienststunden aus. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Brake (Unterweser) unter www.brake.de unter „Bekanntmachungen“ eingestellt. Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungszeit eingehend über die beabsichtigte Planung informieren sowie Stellungnahmen dazu abgeben; es besteht auch allgemein die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung der Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Michael Kurz
Bürgermeister