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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 für ein Wohngebiet im Bereich westlich der Brommystraße/südlich des Klippkanner Sieltiefs gemäß § 13 a BauGB ohne die Erstellung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB

hier: Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Brake (Unterweser) hat in seiner Sitzung am 02.02.2023 die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 87 beschlossen. Die Planung betrifft den Bereich westlich der Brommystraße/südlich des Klippkanner Sieltiefs. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne die Erstellung einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB und beabsichtigt die Ausweisung eines Wohngebietes.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 87 ist aus der nachfolgenden Planzeichnung ersichtlich.

 

 

 

 

 

 

In der Zeit vom 20.02.2023 bis einschließlich zum 03.03.2023 besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Rathaus der Stadt Brake (Unterweser), Schrabberdeich 1, Zimmer 2.05, während der Dienststunden das Vorentwurfskonzept erläutern zu lassen. Die Unterlagen zu den Planabsichten liegen dort aus und sind zudem auf der Internetseite der Stadt Brake (Unterweser) unter www.brake.de unter „Bekanntmachungen“ eingestellt.

 

Eine Informationsveranstaltung zu dem in Vorbereitung befindlichen Bauleitplanverfahren findet statt am

 

Donnerstag, 23. Februar 2023, 18:00 Uhr, Rathaus, Ratssaal,

Schrabberdeich 1, 26919 Brake (Unterweser).

 

Hier besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen zu der in Vorbereitung befindlichen Planung können noch bis zum 03.03.2023 bei der Stadt Brake (Unterweser) eingereicht werden.

 

Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Planentwürfe mit den dazugehörigen Begründungen und weiteren Unterlagen (Gutachten etc.) öffentlich ausgelegt. Im Rahmen dieser Auslegung besteht dann nochmals die Gelegenheit, Stellungnahmen zu den Planinhalten abzugeben.