Straßenreinigungspflicht der Anlieger

Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Brake (Unterweser) auf die
Straßenreinigungssatzung und die dazu gehörige Verordnung hin. Die Reinigung
der an den privaten Grundstücken angrenzenden öffentlichen Straßenteile, wie
beispielsweise der Geh- und Radwege, ist durch die Straßenreinigungssatzung
und –verordnung auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen
worden. Demnach sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, die entsprechenden
Flächen regelmäßig zu reinigen und diese von Wildwuchs, Laub, Müll o. ä.
freizuhalten. Dieser Reinigungspflicht wird vielfach nicht nachgekommen; Verstöße gegen die
Straßenreinigungssatzung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit
einem Bußgeld geahndet werden. In den vergangenen Jahren ist es vereinzelt vorgekommen, dass Flächen durch
den städtischen Bauhof gereinigt oder gepflegt wurden, obwohl diese Flächen in
die Anliegerpflicht fallen. Die jeweiligen Anlieger wurden in diesen Fällen vom
Bauhof direkt durch Handzettel informiert.
Ebenfalls ist darauf zu achten, dass Hecken, Bäume, Sträucher u. ä. regelmäßig
zurückgeschnitten werden und nicht über die Grundstücksgrenze hinaus
wachsen, damit alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum
ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.
Vielfach wurden Grundstückseigentümer durch Anschreiben oder persönliche
Ansprachen vom Außendienst des Ordnungsamtes aufgefordert, die
Straßenreinigung oder versäumte Rückschnitte innerhalb einer gesetzten Frist
nachzuholen, bevor ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird. Dies
hatte aber zur Folge, dass mancher Grundstückseigentümer jedes Jahr erst die
Aufforderung des Ordnungsamtes abgewartet hat, bis er schließlich seiner
Verpflichtung nachkam. Dieses Verfahren wird es künftig nicht mehr geben.
Alle betroffenen Grundstückseigentümer bzw. die ihnen gleichgestellten
Verpflichteten werden daher gebeten, diesem Hinweis zu folgen und ihrer Pflicht
zur Straßenreinigung für ein sauberes Stadtbild nachzukommen.
Das Ordnungsamt der Stadt Brake (Unterweser) wird vermehrt Kontrollen
durchführen und im Bedarfsfall direkt Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.
Die Straßenreinigungssatzung und -verordnung sind auf der Homepage der
Stadt Brake (Unterweser) – www.brake.de – veröffentlicht. Eine Einsichtnahme in
die Satzung ist auch während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Brake
(Unterweser) möglich.
Hinweise über die zulässigen Mittel zur Beseitigung von Wildwuchs,
insbesondere den Einsatz von Unkrautvernichtern, erhalten Sie bei der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter der Rufnummer 0511 4005-2428.