Grundabgaben werden zum 15. Februar fällig
Die Stadt Brake (Unterweser) weist alle Grundstückseigentümer/-innen sowie Hundebesitzer/-innen darauf hin, dass auch im Jahr 2022 kein Versand von Steuerbescheiden erfolgt, wenn sich an den Werten nichts verändert hat. Die Steuern sind dennoch fristgerecht zu entrichten. Maßgebend sind die im letzten Bescheid festgesetzten Fälligkeiten.
Sofern keine Änderung eingetreten ist, gilt die bisherige Steuerfestsetzung auch für das Jahr 2022 weiter. Bei Änderungen oder Eigentumswechsel erhalten die Steuerpflichtigen wie bisher auch neue Bescheide, die dann ebenfalls wieder Dauerbescheide darstellen.
Die Fälligkeitstermine und Überweisungsbeträge sind dem letzten Steuerbescheid zu entnehmen. Der erste Fälligkeitstermin im neuen Jahr ist der 15. Februar. Die weiteren Fälligkeiten sind am 15. Mai, 15. August und 15. November. Bei Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht.
Sollten Sie eine Lastschriftermächtigung erteilen wollen, finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Brake (Unterweser) den entsprechenden SEPA-Vordruck.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Hashmi (Tel.: 04401 102-227 oder per Mail ) oder auf der Internetseite der Stadt Brake (Unterweser) unter www.brake.de.