Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 sowie zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich westlich des Schlehenweges/Zedernringes in Brake-Golzwarden
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Brake (Unterweser) hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 82 und die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Planung betrifft den Bereich westlich des Schlehenweges/Zedernringes im Ortsteil Golzwarden. Dort ist die Ausweisung eines neuen Baugebietes (Wohngebiet) beabsichtigt. Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der 34. Flächennutzungsplanänderung einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom
6. Februar 2023 bis einschließlich zum 10. März 2023
im Rathaus der Stadt Brake (Unterweser), Schrabberdeich 1, 26919 Brake (Unterweser), Zimmer 2.05, während der Dienststunden aus. Die Unterlagen zu den Planabsichten liegen dort aus und sind zudem auf der Internetseite der Stadt Brake (Unterweser) unter www.brake.de unter „Bekanntmachungen“ eingestellt. Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungszeit eingehend über die beabsichtigte Planung informieren bzw. ihre Stellungnahme dazu abgeben; es besteht auch allgemein die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Gem. § 3 (2) Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen zu den folgenden Themen vorliegen und ebenfalls mit ausgelegt werden:
Bebauungsplan Nr. 82 der Stadt Brake (Unterweser)
– NWP Planungsgesellschaft mbH: Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan 82, Oldenburg, September 2022
– IST: Ingenieurbüro für Straßenbau- und Tiefbau: B-Plan Nr. 82 Erschließung „Golzwarden West“, Oberflächenentwässerungskonzept, Schortens, Stand: September 2022
– IST: Ingenieurbüro für Straßenbau- und Tiefbau: B-Plan Nr. 82 Erschließung „Golzwarden West“, Einmündung Kurzbericht, Schortens, Stand: 06.10.2022
– Lux planung: Stadt Brake (Unterweser): Verkehrsuntersuchung: Bebauungsplan Nr. 82 Golzwarden – Wohnen; Oldenburg, 20.09.2022
– Lux planung: Schalltechnische Immissionsprognose Bebauungsplan Nr. 82 „Golzwarden-West“ der Stadt Brake (Unterweser) – Verkehrslärm, Oldenburg, 07.10.2022
– Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Immissionsschutzgutachten: Bauleitplanung der Stadt Brake (Unterweser), Bebauungsplan Nr. 82 „Golzwarden – West“, Oldenburg 01.10.2021
– plan-werkStadt – büro für stadtplanung und beratung: Stadt Brake (Unterweser): Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, November 2021
– Planungsbüro Landschaft + Freiraum (PLF): B-Plan Nr. 82 „Für den Bereich westlich des Schlehenweges/Zedernringes“ in Brake (Unterweser) – Golzwarden – Umweltbericht – Erläuterungsbericht, Stand 25.01.2023
– Planungsbüro Landschaft + Freiraum (PLF): B-Plan Nr. 82 „Für den Bereich westlich des Schlehenweges/Zedernringes“ in Brake (Unterweser) – Golzwarden – Umweltbericht Blatt-Nr.1, Lageplan Bestand Biotoptypen, Flora, Brutvögel, Amphibien und Reptilien 2021, M 1 : 2.000, Übersichtslageplan Storchenhorste M 1 : 20.000, Stand 25.01.2023
– Planungsbüro Landschaft + Freiraum (PLF): B-Plan Nr. 82 „Für den Bereich westlich des Schlehenweges/Zedernringes“ in Brake (Unterweser) – Golzwarden – Umweltbericht Blatt-Nr. 2, Lageplan Planung Biotoptypen M 1 : 2.000, Stand 25.01.2023
– Planungsbüro Landschaft + Freiraum (PLF): B-Plan Nr. 82 „Für den Bereich westlich des Schlehenweges/Zedernringes“ in Brake (Unterweser) – Golzwarden – Umweltbericht Blatt-Nr. 3, Übersichtslageplan unmaßstäblich und Lagepläne Ersatzmaßnahmen in Nordenham und Schwei M 1 : 2.000, Stand 25.01.2023
34. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brake (Unterweser)
– IST Ingenieurbüro für Straßenbau- und Tiefbau: B-Plan Nr. 82 Erschließung „Golzwarden West“, Oberflächenentwässerungskonzept, Schortens, Stand: September 2022
– IST Ingenieurbüro für Straßenbau- und Tiefbau: B-Plan Nr. 82 Erschließung „Golzwarden West“, Einmündung Kurzbericht, Schortens, Stand: 06.10.2022
– Lux planung: Stadt Brake (Unterweser): Verkehrsuntersuchung: Bebauungsplan Nr. 82 Golzwarden – Wohnen; Oldenburg, 20.09.2022
– Lux planung: Schalltechnische Immissionsprognose Bebauungsplan Nr. 82 „Golzwarden-West“ der Stadt Brake (Unterweser) – Verkehrslärm, Oldenburg, 07.10.2022
– Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Immissionsschutzgutachten: Bauleitplanung der Stadt Brake (Unterweser), Bebauungsplan Nr. 82 „Golzwarden – West“, Oldenburg 01.10.2021
– plan-werkStadt – büro für stadtplanung und beratung: Stadt Brake (Unterweser): Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, November 2021
– Planungsbüro Landschaft + Freiraum (PLF): 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brake (Unterweser) – Umweltbericht – Erläuterungsbericht, Stand 25.01.2023
– Planungsbüro Landschaft + Freiraum (PLF): 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brake (Unterweser) – Umweltbericht Blatt-Nr. 1, Lageplan Bestand Biotoptypen, Flora, Brutvögel, Amphibien und Reptilien 2021, M 1 : 2.000, Stand 25.01.2023
– Planungsbüro Landschaft + Freiraum (PLF): 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brake (Unterweser) – Umweltbericht Blatt-Nr. 2, Lageplan Planung Biotoptypen M 1 : 2.000, Stand 25.01.2023
– Planungsbüro Landschaft + Freiraum (PLF): 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brake (Unterweser) – Umweltbericht Blatt-Nr. 3, Übersichtslageplan unmaßstäblich und Lagepläne Ersatzmaßnahmen in Nordenham und Schwei M 1 : 2.000, Stand 25.01.2023
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 82 wurden folgende umweltbezogene Themen angesprochen:
Art der vorhandenen Informationen | Einwender | Thematischer Bezug |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren nach | Landkreis Wesermarsch
| Anpassungsgebot an die Ziele der Raumordnung, integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, städtebauliches Entwicklungsgebot, Bezugspunkt Trauf- und Gebäudehöhe, Hauptnahrungsflächen Weißstorch, Storchennester, denkmalgeschützte Wurt, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen), Landschaftsrahmenplan des Landkreis Wesermarsch, Zustand Gewässer und Uferböschungen, archäologische Fundstellen, Baudenkmale, Entwässerungskonzept |
OOWV | Ver- und Entsorgungsleitungen, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, Trinkwasserversorgungsnetz, Versorgungsdruck, Löschwasserversorgung, Abwasserentsorgung | |
Niedersachsen Ports | Verkehrszählung, Verkehrsentwicklung, Verkehrsbelastung, Verkehrsentwicklungsprognose 2010, Entwicklung der Hafenflächen, Golzwarder Spange | |
Bundes-Bodenschutzgesetz, Schutzgut Boden, schutzwürdige Böden, Bodenverdichtung, sulfatsaure Böden, eingriffs- und funktionsbezogene Kompensation, Baugrund, Bergrecht | ||
Katasteramt Brake | Zerlegungsvermessung | |
Flächenverlust, Geruchsimmissionsschutzgutachten, heranrückende Bebauung, effiziente, flächenschonende Bauweisen, ordnungsgemäße Bewirtschaftung, Oberflächenwasserabflusses, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen | ||
Schülerbeförderung | ||
Stadlander Sielacht | Oberflächenentwässerungsplan, Golzwarder Zuggraben Nr. 3.1, Gewässerrandstreifen | |
Amprion GmbH | Variantenkorridor, Planfeststellung | |
EWE Netz GmbH | Leitungsabfrage über Internetseite, Ausführungsebene | |
Ortsdurchfahrt, planungsrechtliche Absicherung Linksabbiegestreifen, Vereinbarung, Kosten, Bauverbotszone, Baumkompensation, Sichtfelder, Emissionen | ||
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB | Rastraum, Erholungsraum, Nistplatz, Nahrungsquelle für diverse Vogel – Tierarten, Storchennest, streng geschützte Arten, Bundesbauministerin zum Neubau von Einfamilienhäusern, Flächenverbrauch, Bauvorschriften, Kaufpreise, Kaufverträge angrenzender Grundstücke, Übernahme der Planung durch privates Unternehmen, Bedarf Mehrfamilienhäuser, Wertverlust von Immobilien Gehölzstreifen zum Vogelschutz, frühzeitige Bürgerbeteiligung, alternative Baugebiete, neuer Ortsrand, städtebauliches Entwicklungskonzept, Wohnungsbedarfsprognose der NBank, Klimaneutralität, Kompensationsmaßnahmen |
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren zur 34. Flächennutzungsplanänderung wurden folgende umweltbezogene Themen angesprochen:
Art der vorhandenen Informationen | Einwender | Thematischer Bezug |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren nach | Landkreis Wesermarsch
| Anpassungsgebot an die Ziele der Raumordnung, integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, Hauptnahrungsflächen Weißstorch, Storchenhorste, denkmalgeschützte Wurt, archäologischer Denkmalschutz, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen), Landschaftsrahmenplan des Landkreis Wesermarsch, archäologische Fundstellen |
OOWV | Ver- und Entsorgungsleitungen, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, Trinkwasserversorgungsnetz, Versorgungsdruck, Löschwasserversorgung, Abwasserentsorgung | |
Niedersachsen Ports | Verkehrszählung, Verkehrsentwicklung, Verkehrsbelastung, Verkehrsentwicklungsprognose 2010, Entwicklung der Hafenflächen, Golzwarder Spange | |
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie | Bundes-Bodenschutzgesetz, Schutzgut Boden, schutzwürdige Böden, Bodenverdichtung, sulfatsaure Böden, eingriffs- und funktionsbezogene Kompensation, Baugrund, Bergrecht | |
Landwirtschaftskammer Niedersachsen | Flächenverlust, Geruchsimmissionsschutzgutachten, heranrückende Bebauung, effiziente, flächenschonende Bauweisen, ordnungsgemäße Bewirtschaftung, Oberflächenwasserabflusses, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen | |
Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen | Schülerbeförderung | |
EWE Netz GmbH | Leitungsabfrage über Internetseite, Ausführungsebene | |
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr | Ortsdurchfahrt, Vereinbarung, Kosten, Bauverbotszone, Baumkompensation, Sichtfelder, Emissionen | |
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB | 7 Bürgerstellungnahmen | Rastraum, Erholungsraum, Nistplatz, Nahrungsquelle für diverse Vogel – Tierarten, Storchennest, streng geschützte Arten, Bundesbauministerin zum Neubau von Einfamilienhäusern, Flächenverbrauch, Bauvorschriften, Kaufpreise, Kaufverträge angrenzender Grundstücke, Bedarf Mehrfamilienhäuser, Wertverlust von Immobilien, frühzeitige Bürgerbeteiligung, alternative Baugebiete, neuer Ortsrand, städtebauliches Entwicklungskonzept, Wohnungsbedarfsprognose der NBank, Klimaneutralität, Kompensationsmaßnahmen |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen des Bebauungsplanes auf den Menschen und Kultur- und Sachgüter (incl. Kulturdenkmäler), Tiere und Pflanzen, Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Erholungswert sowie deren Wechselwirkungen geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und Kultur- und Sachgüter finden sich den Kap. 2.1. und 3.1 der Umweltberichte. Es werden Aussagen getroffen zu nächstgelegenen Wohnnutzungen. Auch werden Aussagen getroffen zu Kultur- und Sachgütern und der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen. Aussagen zu erwartende Schallemissionen durch Verkehrslärm und zu Geruchsimmissionen finden sich in der Begründung zum B-Plan.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt finden sich u. a. in Kap. 2.2 bis 2.3, 3.2 und 3.3 der Umweltberichte. Es werden insbesondere Aussagen zu der Inanspruchnahme von Grünland und Gräben, zu vorkommenden Tierarten im Plangebiet und angrenzenden Bereichen, zum Umfang der Neuversiegelung (Schutzgut Fläche) und zu potenziellen Verlusten von Teillebensräumen des Weißstorchs und der Ringelnatter getroffen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima und Luft finden sich in Kap. 2.4 bis 2.6 und 3.4 bis 3.6 der Umweltberichte. Es werden insbesondere Aussagen zu Suchräumen schutzwürdiger Böden, zu vorhandenen Gräben, zur lokalklimatischen Bedeutung, zum Umfang der Neuversiegelungen und zur Oberflächenentwässerung gemacht. Aussagen zu Emissionen sind in der Begründung zum B-Plan enthalten.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft und Erholungswert finden sich in Kap. 2.7 und 3.6 der Umweltberichte. Es werden insbesondere Aussagen getroffen zur Prägung des Landschaftsbildes durch die vorhandene Grünlandnutzung sowie der Nutzung und Gestalt der angrenzenden Flächen und der optischen Auswirkung der Planung auf das Landschaftsempfinden.
Aussagen zu den Wechselwirkungen zwischen den Auswirkungen auf die Schutzgüter finden sich in Kap. 3.8 der Umweltberichte.
Die jeweiligen Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 82 sowie der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sind aus den nachfolgenden Planzeichnungen ersichtlich.
Bebauungsplan Nr. 82
34. Änderung Flächennutzungsplan
Während der Auslegungsfrist kann jeder die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeit zur Niederschrift abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4 a (6) BauGB bei der Beschlussfassung der Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Für die 34. Flächennutzungsplanänderung wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.